Was macht man eigentlich als Personalratsmitglied?
Wir sind für Sie unterwegs!
Wir werden über alle aktuellen Stellenausschreibungen informiert und freuen uns darauf die zukünftigen Mitarbeiter der MHH schon in den Vorstellungsgesprächen kennen zu lernen.
Waren wir auch bei Ihrem Gespräch dabei?
Am Begrüßungstag stellen wir uns Ihnen vor.
Vielleicht haben Sie auf dem Marktplatz unseren Stand besucht?
Ohne Personalrat gäbe es:
keinen innerbetrieblichen Schutz für Beschäftigte
kein Mitspracherecht bei Veränderungen
keine Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Begündet aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzt (NPersVG) hat der Personalrat Rechte aber auch Pflichten, diese beziehen sich unter anderem auf
die Förderung des Arbeitsschutzes, der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...
Unsere Hauptaufgabe ist es, darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
Wir setzen uns für die Interessen der Mitarbeiter_innen der MHH Tag für Tag ein.
- Wir hören Ihnen zu und beraten Sie gerne.
- Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen zu gesetzlichen oder tariflichen Regelungen, wie z.B. Gehaltseinstufungen, Vertragsverlängerungen oder Kündigungsfristen.
- Wir helfen Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen, z.B. strukturelle Regelungen, Personalmaßnahmen, Umstrukturierungen im Betrieb, Dienstplan, Runde Tische etc.
- Wir versuchen, Sie vor psychischen Gefährdungen, zu schützen.
- Wir gestalten Arbeitsbedingungen auf vielfältige Weise, z.B. Überlastungsmeldeverfahren, Dienstvereinbarungen, Vereinbarungen mit dem Präsidium.
- Wir vereinbaren Lösungsansätze bei Konflikten mit Vorgesetzten oder Kolleg_innen in Ihren Bereichen.
- Wir vermitteln bei Abmahnungen oder Kündigungen.
- Wir nutzen unser Recht auf Mitbestimmung durch die Verhandlung von Dienstvereinbarungen.
Neben der Zusammenarbeit mit der Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) und der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind die Personalratsmitglieder in vielen Komissionen, Ausschüssen und Projekten für Sie aktiv. Hier eine verkürzte Aufstellung.
Hochschulrat, Senat und Klinikkonferenz
Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vertreten wir Ihre Interessen im Audit "Familienberechte Hochschule", Kintertagesstätten-Auschuss sowie Gender und Diversity an der MHH.
Beirat "fit for work & life", Beirat Hochschulsport
Unsere Aufgabe der Überwachung der Einhltung von geltenden Gesetzen und Verordnungen wie z.B. Unfallverhütungsvorschrift und dem Arbeitsschutz im allgmeinen nimmt der Personalrat war, indem wir Projekte zu Umbauten und Neubauten wie MHH 20xx ... begleiten.
Eine zentrale Aufgabe des Personalrates ist es, auf die Einhaltung von Schutzvorschriften für die Beschäftigten zu achten. Hierzu zählen das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Bildschirmrichtlinien, das Mutterschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.
Auch Veränderungen bei Sozialeinrichtungen wie Aufenthalts- bzw. Pausenräumen unterliegen der Mitbestimmung des Personalrates. Die Gestaltung von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln und die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung müssen mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Einmal die Woche kommen die Personalratsvorsitzenden und die Leitung des Geschäftsbereichs I zum Dienststellengespräch zusammen. An dieser Stelle werden aktuelle Fragestellungen bei bestimmten Personalmaßnahmen sowie weitere Themen aus dem Aufgabenbereich des Personalrats besprochen.
Dieser regelmäßige Austausch bietet die Möglichkeit Vorschläge zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen einzubringen.
Ihre Anregungen zur positiven Beeinflussung von Arbeitsverhältnissen aus ihrem Bereichen können auf diesem Wege dem Arbeitgeber unterbreitet werden.
In Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) werden ebenfalls die Interessen der Jugend mit bedacht.
Der Personalrat arbeitet auf Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Die 25 Mitglieder treffen sich einmal wöchentlich zu ihrer Sitzung. Dort haben sie vielfältige Anträge der Dienststelle zu bearbeiten und hierüber Entscheidungen zu treffen. Weiterhin werden aktuelle Informationen ausgetauscht und es kann über eigene Aktivitäten beraten und entschieden werden. Die gefassten Beschlüsse werden an die Dienststelle weitergeleitet. Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich.
Viele der gestellten Anträge unterliegen der Mitbestimmung des Personalrats. Hierzu gehören z. B.:
Einstellungen, Eingruppierungen, ordentliche Kündigungen, Verlängerung von Arbeitsverträgen, Veränderung von Arbeitszeiten, Urlaubsgewährung, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und noch vieles andere mehr. Um diese Anträge umsetzen zu können, braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Personalrats.
Neben der Mitbestimmung gibt es noch eine weitere Form der Beteiligung des Personalrats, die sog. Benehmensherstellung. Hierunter fallen u.a. außerordentliche Kündigungen und Probezeitkündigungen, Abmahnungen, Organisationsveränderungen, Privatisierungen, Planung von Neu- und Umbauten sowie Anmietungen. Bei der Benehmensherstellung muss sich der Arbeitgeber die Meinung des Personalrats anhören und kann anschließend allein entscheiden.
Der Personalrat kann aber auch selbst aktiv werden. Bei Angelegenheiten, die seiner Mitbestimmung unterliegen, sieht das Gesetz durch ein Initiativrecht vor, dass der Personalrat seinerseits Anträge an die Dienststelle richtet. Zur Erörterung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber kann der Personalrat einen Wirtschaftsausschuss einsetzen.