Nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) sind alle gewählten Personalratsmitglieder verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Bei Abwesenheit können sie von Ersatzmitgliedern vertreten werden. Von jeder Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.
Der Personalrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Um einem Antrag zuzustimmen, bedarf es der aktiven Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Personalratsmitglieder. Entscheiden sich die Hälfte oder mehr für Ablehnung oder Stimmenthaltung, dann gilt der Antrag als abgelehnt.
Nach dem Gesetz müssen die Personalratssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bezüglich personenbezogener Daten unterliegen die Personalratsmitglieder einer Schweigepflicht gegenüber Dritten. Der Personalrat informiert über seine Arbeit auf Personalversammlungen, in seinen Publikationen und auf seinen elektronischen Plattformen.
Um eine Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegt, umsetzen zu können, müssen sich Dienststelle und Personalrat einigen. Lehnt der Personalrat einen mitbestimmungspflichtigen Antrag ab, kommt es zu einem Nichteinigungsverfahren. Hierbei verhandelt der Personalrat mit dem Präsidium. Kommt auch dabei kein Ergebnis zustande, muss die Angelegenheit der Einigungsstelle beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorgelegt werden.
Bei den Themen, die der Benehmensherstellung unterliegen, kann der Personalrat vorgelegte Anträge auch ablehnen. Wenn die Dienststelle den Ablehnungsgründen nicht folgt, kann der Personalrat seine Position beim Präsidium noch einmal vortragen. Dieses entscheidet dann abschließend.
Bei Angelegenheiten aus dem Mitbestimmungskatalog kann der Personalrat Anträge an die Dienststelle stellen. Ausgenommen sind hier solche Fragestellungen, bei denen die betroffenen Beschäftigten selbst klagegefugt sind, z.B. bei Eingruppierungen. Eine Entscheidung über Initiativanträge des Personalrats folgt dem Mitbestimmungsverfahren.
Zur Erörterung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit der Dienststelle kann der Personalrat einen Wirtschaftsausschuss bilden. Hier muss der Arbeitgeber zu unterschiedlichen Themen (von der Investitionsplanung bis zum betrieblichen Umweltschutz) Rede und Antwort stehen. Die Personalratsmitglieder im Wirtschaftsausschuss informieren dann das Gesamtgremium.