Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach vorheriger Online-Anmeldung. Die Entscheidung über die Platzvergabe wird von der Leitung, nach dem Votum des Kita-Ausschusses, frühestens neun Monate vor der Aufnahme mitgeteilt. Es werden grundsätzlich nur Ganztagsplätze vergeben.
Aufnahme finden Kinder ab Vollendung der achten Lebenswoche in der Krippe, im Kindergarten ab ca. drei Jahren sowie im Hort Schulkinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Die Platzvergabe verläuft nach einem Prioritätensystem. Dieses können Sie in der Kita-Ordnung nachlesen oder im Folgenden unter Vergabekriterien.
Die folgenden Dokumente/Formulare unter 1 - 4 können Sie im Online-Anmeldeportal hochladen. Sollten Sie Unterlagen nachreichen wollen, muss dies binnen 14 Tagen nach Antragseinreichung geschehen, da wir ansonsten davon ausgehen, das Sie die Nachweise nicht erbringen können. Nachzureichende Formulare bitte per E-Mail an campuskinder@mh-hannover.de senden.
1. Der aktuelle Arbeitsnachweis über die Arbeitszeiten für den/die nicht an der MHH beschäftigten Elternteil/e wird benötigt, um ihre Antragsberechtigung zu prüfen. Wir vergeben unsere Plätze ausschließlich an berufstätige Eltern mit mindestens 57,75 Std. pro Woche bzw. alleinerziehend 19,25 Std. pro Woche. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass sie keiner Tätigkeit nachgehen.)
2. Der Nachweis für MHH-Beschäftigte im Schichtdienst wird benötigt, um zu prüfen ob eine höhere Priorität aufgrund von Schichtdienst besteht. (Ohne Nachweis gehen wir davon aus, dass Sie nicht im Schichtdienst sind.)
3. WINK-Platz: Wissenschaftlerinnen (ausschließlich weibliche Bewerberinnen), die einen Krippenplatz benötigen, fügen bitte einen Nachweis über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit und eine Publikationsliste bei.
4. Der Nachweis der Steuerklasse 2 wird benötigt, um zu prüfen ob eine erhöhte Priorität für Alleinerziehende vorliegt. (Ohne Nachweis können Sie nicht als alleinerziehend gewertet werden!)
Benötigte Nachweise/Formulare kurz und knapp:
Arbeitsnachweis (für das nicht an der MHH beschäftigte Elternteil)
MHH-Beschäftigte im Schichtdienst
WINK Hinweise (für ausschließlich weibliche Wissenschaftlerinnen)
Nachweis der Steuerklasse 2 (z.B. über einen Auszug der Gehaltsabrechnung oder aber einen Nachweis vom Finanzamt) - für Alleinlebende, allein erziehende Eltern
Zum Online-Anmeldeportal (bitte mit dem Internet Explorer öffnen)
Wir weisen an dieser Stelle schon einmal auf die Datenschutzerklärung der MHH hin. Diese finden sie hier.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schulze unter 0511 - 532 - 83326.
Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in der Regel unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben:
Für die Krippe:
- Kinder von Mitarbeitenden der MHH mit einer Beschäftigung von mindestens 19,25 Stunden
- Kinder von alleinerziehenden Eltern mit Vorlage eines Nachweises Steuerklasse 2.
- WINK- Kinder (gemäß Prioritätenliste WINK) vorgesehen 12 Plätze.
- Kinder von Bediensteten im Schichtdienst. Ein Elternteil muss im Schichtdienst arbeiten i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2. "Schichtdienst ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird."
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Keiner der genannten Punkte
- Kinder von Stundenten
- Familien, die nicht unter den Punkt 1/2 fallen. (Hier gilt die gleiche Gewichtung wie unter 1 1-5).
Für den Kindergarten und Hort:
- Kinder von Mitarbeitenden der MHH mit einer Beschäftigung von mindestens 19,25 Stunden
- Kinder von alleinerziehenden Eltern im Schichtdienst i.S.d. TV-L § 7 Abs.2 eines Nachweises Steuerklasse 2.
- Weiterbetreuung der bereits bei den Campuskindern aufgenommenen Krippen- bzw. Kindergartenkinder.
- Kinder von alleinerziehenden Eltern ohne Schichtdienst mit Vorlage eines Nachweises Steuerklasse 2.
- Kinder von Bediensteten, wenn mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r im Schichtdienst an der MHH ist i.S.d. TV-L § 7 Abs. 2.
- Ein Geschwisterkind besucht bereits die Kindertagesstätte Campuskinder.
- Für Hort: Aufnahme nach jüngstem Einschulungstermin.
- Keiner der genannten Punkte
- Kinder von Stundenten
- Familien, die nicht unter den Punkt 1/2 fallen (Hier gilt die gleiche Gewichtung wie unter 1 1-7).
Wenn eines oder mehrere der unter 3.1 genannten Kriterien erfüllt sind, werden folgende Überlegungen berücksichtigt:
- Bei der Platzvergabe ist die bereits bestehende Geschlechtszusammensetzung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen und die Altersstruktur der Gruppe, zu berücksichtigen.
- Bei gleichen Voraussetzungen wird das Kind von schwerbehinderten Beschäftigten bevorzugt berücksichtigt.
- Bei gleichen Voraussetzungen werden die Wochenarbeitszeit und die Arbeitszeiten (Schichtdienste/Nachtdienste usw.) des nicht an der MHH arbeitenden Elternteils berücksichtigt.
- Es können maximal 3 Kinder unter 9 Monaten gleichzeitig in der Einrichtung sein. Ausnahmen hiervon können von der Kita-Leitung genehmigt werden.
- Besondere Härtefälle können gesondert vom Kita-Ausschuss berücksichtigt werden.
- Der Kita-Ausschuss kann des Weiteren Plätze auch vergeben, um dem Fachkräftemangel in einzelnen Bereichen entgegen zu wirken.
- Beide Eltern sind Beschäftigte im Schichtdienst.
- Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kita-Ordnung.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme/Übernahme haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schulze unter 0511 - 532 - 83326.
Für ausschließlich weibliche Wissenschaftlerinnen, die mindestens 75 % der regulären Wochenarbeitszeit leisten und an der Hochschule, mit Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit auf Grund von Mutterschutz (zwingend) und evtl. Elternzeit arbeiten, besteht ein Platzkontingent von 12 Plätzen in der Krippe (gilt nicht für den Kindergarten). Hierzu hat der berechtigte Personenkreis die Tätigkeit in einem wissenschaftlichen Projekt aufzuzeigen.
Der WINK-Ausschuss prüft die wissenschaftliche Tätigkeit und erstellt für den Kita-Ausschuss eine Prioritätenliste.
Der WINK-Ausschuss setzt sich zusammen aus
- der Gleichstellungsbeauftragten,
- zwei Vertreter/innen des Lehrkörpers der MHH, ernannt durch die Forschungsdekanin/den Forschungsdekan.
- einer Vertreterin/ einem Vertreter des Personalrats
- und der Kita-Leitung oder deren Stellvertretung.
Davon sind stimmberechtigt für die Festlegung der Priorität aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikation: die beiden Vertreter/innen des Lehrkörpers der MHH.
Weiterhin ist es unabdingbar, dass eine Anmeldung spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der Leitung der Kindertagesstätte Campuskinder erfolgt.
Kita-Ordnung Anlage zur Kita-Ordnung inkl. Elternbeiträge Anlage zur Kita-Ordnung ab 01.04.2025 inkl. Elternbeiträge Anlage zur Kita-Ordnung ab 01.08.2025 inkl. Elternbeiträge

MHH Kita Campuskinder
Medizinische Hochschule Hannover
Carl - Neuberg - Str. 1
30625 Hannover
Telefon: 0511-532 2688
Fax: 0511-532 161105
E-Mail: campuskinder@mh-hannover.de
Gebäude Z 2: Kindergarten und Krippe
Gebäude K 27: Hort/Altersübergreifende Gruppe
Spendenkonto IBAN: DE95250501800900444444
BIC: SPKHDE2HXXX (Sparkasse Hannover)
Empfänger: Förderstiftung MHH plus
Verwendungszweck: Kita Campuskinder 10231