Gebühren
Kostenregelung (ab 01.09.2019)
Die Ethikkommission erhebt zur Begleichung der Kosten des Verfahrens grundsätzlich eine Aufwandserstattung. Nichtwirtschaftliche Projekte werden gebührenfrei bearbeitet. Im Einzelfall ist eine Gebührenreduktion auf Antrag möglich.
LKP in der MHH (federführende Ethikkommission) | Gebühren |
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Erstberatung monozentrisch und bis zu 5 Prüfzentren | 2.500 € |
Erstberatung bei 6 - 10 Prüfzentren | 3.000 € |
Erstberatung für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren | + 500 € |
Nachmeldungen für jeweils bis zu 5 weitere Prüfzentren | 500 € |
Kenntnisnahme nicht-substantieller Änderungen | 100 € |
Beratung substantieller Änderungen | 500 € |
sonstiges (Jahressicherheitsberichte, Studienabbruch, Studienende) | 100 € |
Studienzentrum in der MHH (zweitvotierende Ethikkommission) | Gebühren |
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Erstberatung Antrag und lokales Prüfzentrum | 1.000 € |
Nachreichungen zum lokalen Prüfzentrum | 200 € |
Nachmeldung eines zusätzlichen Prüfzentrums | 300 € |
Bewertung substantieller Änderungen | 250 € |
sonstiges (Studienabbruch, Studienende) | 100 € |
Berufsrechtliche Beratung
(hierzu zählen auch Studien nach § 4(23) AMG, § 63f AMG, § 23b MPG und Studien nach MPG mit Ausnahmeregelung von der Genehmigungspflicht durch das BfArM)
Leistung | Gebühren |
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EK MHH „erstvotierend“ | 1.200 € |
EK MHH „zweitvotierend“ | 600 € |
Nachreichungen | 100 € |