Informationen für Studierende der MHH
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns immer Ihre aktuellen Kontaktdaten mitteilen.
Wenn Sie Ihre Adresse bzw. Ihren Namen ändern, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren neuen Kontaktdaten und ggf. Heiratsurkunde an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de mit Hebammenstudiengang@mh-hannover.de in cc.
Antrag auf Anerkennung vorheriger Studienleistungen (Recognition of Prior Learning, RPL)
In Übereinstimmung mit dem Bologna-Prozess und den Richtlinien jeder Universität für die Anerkennung vorheriger Studienleistungen (RPL) können Studierende des europäischen Master-Studiengangs Hebammenwissenschaft die Anrechnung von Prüfungs- und/oder Studienleistungen beantragen, wenn diese über das Bachelor-Niveau hinausgehen. Jeder Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen kann vor oder nach Beginn des Studiuemsgestellt werden (je früher, desto besser) und wird so schnell wie möglich bearbeitet. Jeder Antrag wird auf der Grundlage der hochschulischen Verfahren individuell geprüft. An der Medizinischen Hochschule Hannover gilt die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung.
Maximal 60 ECTS auf Masterniveau können (anstelle von Wahlmodulen) durch vorherige Studienleistungen angerechnet werden. Wenn Leistungen für andere Qualifikationen oder Abschlüsse angerechnet wurden, können diese nicht erneut angerechnet werden.
Wenn Sie ein externes Modul belegt haben:
- nach Ihrem Bachelor-Abschluss
- auf Master-Niveau
- mit relevanten Lerninhalten
- vor Beginn des MSc Hebammenwissenschaft,
können Sie anfragen, ob der Kurs für die Anerkennung als Wahlmodul im Rahmen dieses Studiums geeignet ist.
Bitte wenden Sie sich an den Studiengangskoordination und fragen Sie nach der Vorlage für ein entsprechendes Schreiben.
Antrag auf Anerkennung von externen Modulen während des Studiums
Sie können andere Module auf Masterniveau belegen und sich diese während des Studiums anrechnen lassen. Wenn Sie beabsichtigen, während des Studiums weitere Module außerhalb der Universität zu absolvieren, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der externen Veranstaltung (6 Monate vorab) zu informieren, ob das Modul die erwarteten Standards erfüllt (Masterniveau, relevante Lernergebnisse, ausreichende Bewertungen). Bitte beachten Sie, dass Sie sich höchstwahrscheinlich an der externen Einrichtung einschreiben müssen, was eine rechtzeitige Planung erfordert.
Der Arbeitsaufwand in Stunden für Ihr externes Modul ist entscheidend für die Anzahl der ECTS-Punkte, die Sie angerechnet bekommen.
An der MHH gilt: 1 ECTS = 25 Arbeitsstunden für Studierende.
Über die Anrechenbarkeit Ihrer externen Lehrveranstaltung erfolgt vorab eine Einschätzung des Studiendekans. Die endgültige Entscheidung durch den Dekan kann jedoch erst nach Abschluss der externen Studienleistungen getroffen werden.
Für den Antrag auf Anerkennung muss ein förmliches Schreiben an den Dekan Prof. Ingo Just verfasst und dem Studiengang zur Genehmigung vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich an den Hebammenstudiengang, um die entsprechende Vorlage zu erhalten.
Für das Anerkennungsverfahren sind vor bzw. nach externen Studienleistungen folgende Unterlagen in englischer oder deutscher Sprache einzureichen:
- ein formelles Schreiben an den Studiendekan
- eine Liste der Lehrveranstaltungen oder Leistungen
- ein Nachweis über den Umfang und die Komplexität der Lehrveranstaltungen oder Leistungen in Stunden
- ein Verweis auf die Institution oder den Betreuer, die/der die Lehrveranstaltungen oder Leistungen anbietet
Studien- und Prüfungsordnung für den Europäischen Masterstudiengang Hebammenwissenschaft
§ 8 Aufbau des Studiums
(3) Der Abschluss Master of Science in Midwifery erfordert die erfolgreiche Teilnahme an einer ausreichenden Anzahl von Modulen wie in § 6 Absatz 4 beschrieben, sowie den erfolgreichen Abschluss einer Masterarbeit. 60 ECTS Leistungspunkte müssen in Pflichtmodulen und weitere 60 ECTS Leistungspunkte in Wahlpflichtmodulen erlangt werden (mindestens 30 der ECTS Leistungspunkte sollten aus hebammenspezifischen Modulen stammen).
(4) Eine Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen von maximal 50% des Masterstudiums kann erfolgen, wenn diese hinsichtlich des Inhaltes, Niveaus, Umfanges sowie der Kompetenzen und Anforderungen dem Masterprogramm Hebammenwissenschaft entsprechen.
§ 19 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Nach der Lissabon Konvention können bestandene Prüfungs- und/oder Studienleistungen, die in Deutschland oder im Ausland absolviert wurden, anerkannt werden, sofern sie hinsichtlich des Inhaltes, Niveaus, Umfanges sowie der Kompetenzen und Anforderungen denen des Masterstudienganges entsprechen. Der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) obliegt die Beweislast, sie hat darüber einen Bescheid zu erstellen mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Studierenden. Der Widerspruchsbescheid beinhaltet eine Rechtsbehelfsbelehrung, die auf den Klageweg hinweist. Nicht angerechnet werden diejenigen Prüfungs- und Studienleistungen, die für die Erlangung der Zugangsvoraussetzungen erbracht wurden.
(2) Die Anrechnung von Studienleistungen wird vom Studiendekan/von der Studiendekanin entschieden. Bei gleicher Notenskala werden für anerkannte Prüfungsleistungen die jeweiligen Noten übernommen. Bei einer abweichenden Notenskala wird die anerkannte Leistung mit „bestanden“ im Zertifikat gekennzeichnet (die an den Partnerhochschulen erbrachten Noten sind entsprechend der im Programmhandbuch hinterlegten Notenumrechnungstabelle anzuerkennen).
(3) Studierende müssen bei der Bewerbung alle Zeugnisse sowie Leistungsnachweise vollständig einreichen.
Antrag
Wenn Sie ein Modul als Gasthörende belegen möchten, informieren Sie uns bitte über Hebammenstudiengang@mh-hannover.de
Es ist zudem obligatorisch, sich beim Studierendensekretariat als Gasthörende zu melden
und das Formular "Antrag auf Gasthörerschaft" ausfüllen.
Fristen:
- bis zum 15. März für das Sommersemester
- bis zum 15. September für das Wintersemester
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat
Übersicht über die Module und Download des aktuellen Modulkatalogs
Gebühren (Änderungen vorbehalten)
Einschreibegebühren für Gaststudierende: derzeit ca. 75€ (Studierendensekretariat)
Modulgebühren für externe Studierende: reguläre Modulgebühren (1 ECTS = 70€) + 190€ pro Modul für zusätzlichen Verwaltungsaufwand
Der AStA ist das ausführende Organ des Studierendenparlaments der MHH. Der AStA hat die Aufgabe, sich für alle an der MHH eingeschriebenen Studierenden und ihre Bedürfnisse einzusetzen. Er veranstaltet viele Treffen, Partys und andere Veranstaltungen auf dem Campus. In der Regel stehen die studentischen Vertreter*innen in engem Kontakt mit diesem Gremium und sprechen für ihre Kommiliton*innen.
Da der Masterstudiengang Hebammenkunde jedoch ein Fernstudiengang ist und viele Studierende kein deutsch sprechen, ist es eine große Herausforderung, in engem Kontakt zu bleiben. Dennoch ist es ratsam, dieses Gremium zu nutzen, um Anliegen vorzubringen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Studiengang zu besprechen. Wenn Sie an den Sitzungen und/oder Diskussionen teilnehmen möchten, sollten Sie auf dem Campus sein und idealerweise Deutsch sprechen. Bitte wenden Sie sich an info@mhh-asta.de, um Kontakt aufzunehmen, und/oder besuchen Sie die Website www.mhh-asta.de für weitere Informationen. In der Regel sprechen die Studierenden Englisch, E-Mails können also meist in Englisch verfasst werden. Sollten Sie dennoch Probleme bei der Kommunikation haben, informieren Sie bitte die Studierendenvertreter*innen.
Zu finden auf der Webseite:www.mhh.de/betriebsaerztlicher-dienst
z. B. für. Beratung, Grippeschutzimpfung, ...
Informationen für Studierende aller Fakultäten der Medizinischen Hochschule:
https://www.mhh.de/die-mhh/ressort-wirtschaftsfuehrung-und-administration/betriebsaerztlicher-dienst/informationen-fuer-studierende
Die MHH bietet den Studierenden einen Zugang zur Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannover, die verschiedene E-Books, Zugang zu Datenbanken, Zeitschriften, Artikeln und eine webbasierte Literaturverwaltungssoftware anbietet.
Für den Zugang zur elektronischen Bibliothek benötigen Sie eine Hannoversche Online Bibliothek SYstemnummer (= HOBSY-Nummer), die auf der Rückseite Ihres Studentenausweises aufgedruckt ist.
Nach zwei Jahren muss der Bibliothek ein Immatrikulationsnachweis vorgelegt werden. Hierfür werden Sie zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail der Bibliothek erhalten.
- Bitte laden Sie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie
- eine Kopie eines Ausweises mit gültiger Adresse an die Bibliothek weiter (siehe Kontakt der Bibliothek).
Eine Anleitung, wie Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen können, finden Sie oben auf dieser Webseite und in Ihrem Studierendenhandbuch. Weitere Informationen zur MHH-Bibliothek und eine Anleitung zur Änderung Ihres Passworts finden Sie ebenfalls im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS).
Bitte besuchen Sie auch die Webseite der MHH Bibliothek: https://www.mhh.de/bibliothek
und die Unterseite "Informationseite für Studierende":
https://www.mhh.de/bibliothek/informationen-fuer/informationsseite-fuer-studierende
Kontaktinformationen der Bibliothek finden Sie unter:
https://www.mhh.de/bibliothek/so-nutzen-sie-die-bibliothek/ueber-uns
Tutorials der Bibliothek
Die MHH-Bibliothek bietet Tutorials zur Literaturrecherche an.
Weitere Informationen finden sie auf der Website unter https://www.mhh.de/bibliothek/so-nutzen-sie-die-bibliothek/fragen-verstehen/schulungen
Nach erfolgreichem Abschluss oder bei Abbruch des Studiums, füllen Sie bitte das Exmatrikulationsformular aus (hier zu finden: www.mhh.de/studierendensekretariat/antraege-und-formulare --> Antrag auf Exmatrikulation) und und setzen sich ebenfalls mit Hebammenstudiengang@mh-hannover.de in Verbindung.
Die "Grundsätze der Medizinischen Hochschule Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" sind für alle Studierenden der MHH verbindlich. Sie sind unter diesem Link auf der E-Learning-Plattform ILIAS zu finden.
Eine Anleitung zum Herunterladen einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung finden Sie im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS)
Auch hier finden Sie eine Anleitung:
www.mhh.de/studierendensekretariat/studienbescheinigungen
Bitte besuchen Sie die Website: www.mhh.de/en/international
Der ASTA stellt Informationen über den internationalen Studierendenausweis ISIC auf seiner Webseite zur Verfügung: www.mhh-asta.de/studium/bescheinigungen-ordnungen
ISIC bietet eine Reihe von internationalen Ermäßigungen für Studierende und ist ein offizieller Nachweis für den Studierendenstatus in der ganzen Welt. Mehr Informationen finden Sie hier: www.isic.de/home-en
Im Krankheitsfall
Bei einer Erkrankung während einer Prüfungsphase sind Sie durch die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung geschützt. Im Krankheitsfall verlängert sich der Abgabetermin der Hausarbeit genau um die Anzahl der Tage der Krankschreibung. Ein ärztliches Attest (in Englisch oder Deutsch) muss so bald wie möglich der Modulleitung und der Studiengangskoordination sowohl per E-Mail als auch per Post vorgelegt werden:
Prof. Dr. Mechthild Gross / Ute Borrmann
Forschungs- und Lehreinheit Hebammenwissenschaft
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
30625 Hannover
Germany
Erkrankung und Pflichtmodule
Für das Modul Masterarbeit gilt das Gleiche wie für jedes andere Modul. Bitte setzen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrem Modulverantwortlichen in Verbindung. Wir möchten klarstellen, dass im Interesse der Fairness gegenüber den Studierenden, die sich an den veröffentlichten Abgabetermin halten, eine Verlängerung nur aus den im Studierendenhandbuch genannten Gründen möglich ist (Link zum Handbuch auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS)
Im Fall einer Erkrankung während dem Pflichtmodul Advanced research methods kontaktieren Sie bitte sofort die Modul- und Studiengangsleitung.
Nicht bestandene Modulprüfungen und Teilprüfungen können jeweils zweimal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden (siehe Studien- und Prüfungsordnung).
Thema
Wir empfehlen den Studierenden, sich mit der Studiengangsleitung (Mechthild Gross) und der Dozentin im Modul Masterarbeit (Laura Zinßer) in Verbindung zu setzen, sobald sie sich in der Themenfindung befinden. Etwa drei Monate vor Beginn des eigentlichen Mastermoduls beginnen regelmäßige Sitzungen, die bei der Planung der Forschungsarbeit und den erforderlichen Anträgen unterstützen. Die Teilnahme an diesen Sitzungen ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.
Eingeschriebene Studierende können ein Informationsblatt mit Informationen über Datenschutz, Ethik, Einreichung und Benotung, Bestehen und Nichtbestehen im Bereicht student help auf ILIAS herunterladen.
Titelblatt
Eine Vorlage für das Titelblatt kann im Modul Masterthesis auf ILIAS heruntergeladen werden.
Einreichung
Die Masterarbeit muss sowohl in geduckter als auch in digitaler Version spätestens am letzten Tag des Semesters, das auf das Semester des Mastermoduls folgt, eingereicht werden. Dies ist also entweder der 31. März oder der 30. September.
Prüfungsvortrag
Eine Vorlage für Folien zur mündlichen Prüfung kann im Masterarbeits-Modul auf ILIAS heruntergeladen werden, sodass sobald möglich nach der Einreichung mit den Vorbereitungen begonnen werden kann.
Druck
Wir empfehlen, vor der Bindung die Masterarbeit in ein PDF umzuwandeln, auszudrucken und zu kontrollieren, ob die Arbeit und insbesondere Tabellen und Überschriften so gedruckt wurden, wie es geplant war. Drucken Sie dann die anderen vier Fassungen aus, die ebenfalls überprüft werden solten.
Es müssen fünf Exemplare der Masterarbeit eingereicht werden. Die ersten beiden sind für die schriftlichen Gutachten, die dritte und vierte für die mündlichen Prüfer*innen und die fünfte ist für unser Archiv.
Die eidesstattliche Erklärung (Affidavit) sollte die allerletzte Seite innerhalb der gebundenen Arbeit sein, ohne Seitenzahl und handschriftlich unterschrieben.
Versand
Die Masterarbeit sollte an die im Masterarbeits-Handbuch genannte Adresse gesandt werden.
Grundsätzlich kann jeder Versanddienstleister genutzt werden. Es sollte jedoch kein Einschreiben gewählt werden, da die MHH ein riesiges Gebäude ist und wir die Erfahrung gemacht haben, dass Sendungen, die unterschrieben werden müssen, möglicherweise nicht ankommen. Die kann daran liegen, dass die Zusteller*innen einige Gebäude oder Stationen nicht betreten dürfen (insbesondere während der Pandemie) und die Büros nicht immer besetzt sind. Auch wenn ein ein normales Paket versandt wird, wird üblicherweise eine Sendungsverfolgungsnummer vergeben. Wenn uns diese Nummer vorliegt, können wir die eingehende Post verfolgen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit UPS gemacht, die wir daher empfehlen können.
Nach der Abgabe
Wir leiten die Abschlussarbeit an die beiden schriftlichen Gutachter*innen weiter. Diese haben in der Regel vier Wochen Zeit, um ihre Bewertung zu schreiben, können aber manchmal eine Verlängerung beantragen.
Nachdem wir die Ergebnisse der schriftlichen Bewertungen erhalten haben und beide Gutachten die Masterarbeit mit "bestanden" bewerten, vereinbaren wir mit den beiden mündlichen Prüfer*innen und der Studierenden einen Termin für ihre mündliche Prüfung.
Studierenden können nach Abgabe in den Urlaub fahren. Mögliche Zeiträume für die mündliche Prüfung sollten abgestimmt werden.
Zertifikate und Abschlussdokumente
Nach bestandener mündlicher Präsentation wird das Zertifikat für das Modul Masterarbeit und - im Falle der letzten Prüfung zum Erreichen von 120 ECTS - ein Zertifikat zum Führen des Titels MSc ausgehändigt Anschließend werden die offiziellen Abschlussdokumente vorbereitet.
Exmatrikulation
Nach erfolgreichem Abschluss des Studium sollte ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Dieser ist hier zu finden:
Antrag auf Exmatrikulation. Auch die Studiengangskoordination sollte über den Zeitpunkt des Antrags informiert werden: hebammenstudiengang@mh-hannover.de
Semesterbeiträge und Rückmeldung nach Abgabe
Wenn die Masterarbeit am Ende eines Semesters abgeben wird, sollte sich innerhalb der Rückmeldefrist für das nächste Semester zurückgemeldet werden. Die Studiengebühren können innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn zurückgefordert werden, wenn das Studium (erfolgreich) abgeschlossen wurde. Falls noch eine Prüfung abzulegen ist (z. B. die mündliche Prüfung), darf keine Exmatrikulation erfolgen. Dies ist besonders wichtig, falls es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt oder falls eine Prüfung nicht bestanden wird. Auf diese Weise ist die Studierende rechtlich abgesichert. Außerdem ist die studentische E-Mail-Adresse weiter aktiv, die für die gesamte studiengangsbezogene Kommunikation verwendet wird. Wenn keine weiteren Module belegt werden müssen, die Abschlussarbeit im vorherigen Semester abgegeben wurde und im neuen Semester nur noch die mündliche Prüfung ablegt werden muss, kann der Studiengang zwecks Erstattung der Semestergebühren kontaktiert werden.
Wenn Sie schwanger sind und Studien- und Prüfungsleistungen während des Mutterschutzes (in der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung) erbringen wollen, müssen Sie:
- eine Verzichtserklärung unterschreiben (bitte bei der Studiengangskoordination erfragen)
- und diese an Hebammenstudiengang@mh-hannover.de und info.studium@mh-hannover.de senden
Weitere Informationen für Studierende mit Kind:
https://www.mhh.de/medizinstudium/a-z/studieren-mit-kind
Mit dem Angebot der Psychosozialen Beratung (PSB) haben Studierende die Möglichkeit, in einem vertraulichen Gespräch mit einer neutralen Person über sich, ihre Situation und ihre Probleme und ggf. über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
Weitere Informationen und Kontakt auf der Website:
Wenn Sie Ihre Masterarbeit nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an Prof. Mechthild Gross, Leitung der Forschungs- und Lehreinheit Hebammenwissenschaft.
Bei der Veröffentlichung einer an der MHH geschriebenen Masterarbeit muss die MHH immer in die Publikation einbezogen werden. Das MHH-Logo können Sie bei der Studiengangskoordinatorin erfragen.
Anders als eine Doktorarbeit muss eine Masterarbeit nicht korrigiert werden. Wenn Sie Ihre Arbeit jedoch veröffentlichen möchten, müssen Sie mögliche Fehler vor der Veröffentlichung Ihrer Ergebnisse korrigieren. Damit soll sichergestellt werden, dass keine falschen Informationen wissenschaftlich veröffentlicht werden. In den schriftlichen Beurteilungen erwähnen die Gutachter*innen oft Probleme, die vor der Veröffentlichung der Arbeit behoben werden müssen. Wenn Sie die Gutachten nicht erhalten haben, können Sie diese einfach telefonisch oder per E-Mail (an Prof. Mechthild Gross oder den Studiengang) anfordern, da wir eine formlose Anfrage von Ihnen benötigen, um die Gutachten einzusehen.
Sie erhalten rechtzeitig nähere Informationen zur Rückmeldung per E-Mail durch das Studierendensekretariat.
Um Ihr Studium fortsetzen zu können, müssen Sie sich innerhalb der folgenden Fristen für das nächste Semester zurückmelden:
- Sommersemester: 15.01. - 07.02.
- Wintersemester: 15.06. - 07.07.
Weitere Informationen des Studierendensekretariats:
www.mhh.de/studierendensekretariat/rueckmeldung
Ihr Studierendenausweis und Ihr Bibliotheksausweis sind für die gesamte Dauer Ihres Studiums gültig, solange Sie die Semestergebühren bezahlen. Da Sie nicht "auf dem Campus" sind und den Ausweis hauptsächlich für die Online-Bibliothek nutzen, liegt es an Ihnen, ob Sie den Ausweis jedes Semester aktualisieren möchten. Wenn Sie dies wünschen und Sie nicht in Hannover sind, schicken Sie bitte den Ausweis an die Studiengangskoordination. Sie wird sich um die Aktualisierung kümmern.
Bitte senden Sie in diesem Fall auch eine E-Mail an den Studiengang,damit das Team weiß, dass Ihr Ausweis unterwegs ist.
Für den Versand des Ausweises sind Sie selbst verantwortlich.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de .
Webseite des Studierendensekretariats: www.mhh.de/studierendensekretariat
Lehrgebäude J1, ErdgeschossS0, Raum 1460
Anfahrt, Ansprechpersonen und Öffnungszeiten: www.mhh.de/studierendensekretariat/kontakt
E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
Wie von unseren Studierenden vorgeschlagen, werden wir in Zukunft jährliche Wahlen für Ihre Studierendenvertretung im Studiengang durchführen. Ihre gewählten Vertreter vertreten Sie im Studienausschuss, im Prüfungsausschuss und im Zulassungsausschuss. Die Wahlen sollen jedes Jahr im Herbst stattfinden. Wir freuen uns, wenn Sie sich bereits im ersten Jahr für ein solches Amt bewerben.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.mhh.de/studiendekanat
Bitte kontaktieren Sie unseren Technischen Support, wenn Sie beispielsweise Probleme mit dem Login ins E-Mail-Postfach haben:
MHH IT ServiceDesk
Webseite: www.mhh.de/mit
E-Mail: IT-Service@mh-hannover.de
Telefon: 0049 511 5327777
ILIAS (E-Learning)
Bei Problemen mit ILIAS kontaktieren Sie bitte das E-Learning Team:
E-Mail: eLearning@mh-hannover.de
Studierende können eine Beurlaubung für das nächste Semester beantragen. In diesem Fall können Sie keine Module besuchen, keine Prüfungen ablegen und haben keinen Zugang zur Bibliothek.
Dies kann bis zum
- 7. Februar für das Sommersemester
- 7. Juli für das Wintersemester
beantragt werden.
Um sich beurlauben zu lassen, muss innerhalb der Rückmeldefrist der "Antrag auf Beurlaubung" und eine aussagekräftige Begründung gemäß der Zulassungsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Eine Beurlaubung gilt nur für volle Semester und ist in der Regel nur für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.
Covid-19: Besondere Umstände aufgrund von Covid-19 können mit entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden (z. B. keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten).
Die Studierenden dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Bitte informieren sie im Falle einer Beurlaubung den Studiengang unter Hebammenstudiengang@mh-hannover.de
Weitere Informationen des Studierendensekretariats :
www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung
www.mhh.de/studierendensekretariat/antrag-beurlaubung
Gebühren
Bei einer Beurlaubung müssen Sie nicht den vollen Semesterbeitrag zahlen, sondern nur eine Verwaltungsgebühr von ca. 76 €.
Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben:
Das Studierendensekretariat kann Ihnen das Geld innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Semesters zurücküberweisen. Füllen Sie dazu bitte den "Antrag auf Rückerstattung" aus un Die Überweisung der Semesterbeiträge und die Immatrikulation werden für alle MHH-Studierenden zentral über das Studierendensekretariat organisiert.
Regelungen
Studien- und Prüfungsordnung, § 7 Beurlaubung
(1) Entsprechend den in der Immatrikulationsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover genannten Gründen können sich Studierende auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt nur für ein ganzes Semester und wird maximal für vier Semester bewilligt. Eine aufeinanderfolgende Beurlaubung wird nur für maximal zwei Semester genehmigt.
(2) Eine Beurlaubung kann ab dem zweiten Fachsemester des Masterstudiums beantragt werden.
(3) Während der Beurlaubung dürfen keine Module an den Partnerstandorten und anderen Hochschulen belegt sowie keine Studien- und Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang erbracht werden.
MHH-Logos, Word- und PowerPoint-Vorlagen in deutscher und englischer Sprache für PC und Mac sind auf Anfrage bei den digitalen Medien erhältlich unter Tel.: 0049-511-532-3941 oder per Mail an: digitale-medien@mh-hannover.de
Bitte verwenden Sie je nach Sprache Ihrer Arbeit das englische (Hannover Medical School) oder deutsche (Medizinische Hochschule Hannover) Logo.
Studierende können MHH-Logos in grau, schwarz und weiß in Deutsch und Englisch (alle jpg) sowie PowerPoint-Vorlagen für PC und Mac (4:3 und 16:9) auf ILIAS herunterladen: https://elearning.mh-hannover.de/goto.php?target=cat_94387&client_id=elearning