Häufig gestellte Fragen von Studieninteressierten
Informationen zum betriebsärztlichen Dienst der MHH finden Sie auf der Webseite: www.mhh.de/betriebsaerztlicher-dienst
z. B. für. Beratung, Grippeschutzimpfung, ...
Informationen für Studierende aller Fakultäten der Medizinischen Hochschule
Die MHH bietet den Studierenden einen Zugang zur Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannover, die verschiedene E-Books, Zugang zu Datenbanken, Zeitschriften, Artikeln und eine webbasierte Literaturverwaltungssoftware anbietet.
Für den Zugang zur elektronischen Bibliothek benötigen Sie eine Hannoversche Online Bibliothek SYstemnummer (= HOBSY-Nummer), die auf der Rückseite Ihres Studentenausweises aufgedruckt ist.
Nach zwei Jahren muss der Bibliothek ein Immatrikulationsnachweis vorgelegt werden. Hierfür werden Sie zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail der Bibliothek erhalten.
- Bitte laden Sie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie
- eine Kopie eines Ausweises mit gültiger Adresse an die Bibliothek weiter (siehe Kontakt der Bibliothek).
Eine Anleitung, wie Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen können, finden Sie oben auf dieser Webseite und in Ihrem Studierendenhandbuch. Weitere Informationen zur MHH-Bibliothek und eine Anleitung zur Änderung Ihres Passworts finden Sie ebenfalls im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS).
Tutorials der Bibliothek
Die Bibliothek bietet auf ihrer Website Informationsseite für Studierende, einen Fragen & Verstehen Bereich mit hilfreichen Tutorials, z.B. zur Literaturrecherche an.Die MHH-Bibliothek bietet Tutorials zur Literaturrecherche an.
Ein weiterer praktischer Teil des Hebammenstudiums ist das mehrwöchige Externat.
Dies kann häufig im Geburtshaus oder bei einer freiberuflichen Hebamme erfolgen, um außerklinische Vor- und Nachsorge sowie ggf. außerklinische Geburtsbegleitung kennenlernen. Genaueres zu Art und Ort des Externats ist mit der Praxiseinrichtung zu klären, mit der Sie den Aussbildungsvertrag abgeschlossen haben.
Die "Grundsätze der Medizinischen Hochschule Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" sind für alle Studierenden der MHH verbindlich. Sie sind unter diesem Link auf der E-Learning-Plattform ILIAS unter "Prüfungen" zu finden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Website: Gute wissenschaftliche Praxis an der MHH.
Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle Ombudswesen der MHH
Bitte besuchen Sie die Website des International Office
Im Krankheitsfall
Bitte lesen Sie Studien- und Prüfungsordnung, .
§16 Im Krankheitsfall ist ein ärztliches oder auf Verlangen ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Atteste sind spätestens am dritten Werktag nach dem versäumten Prüfungstermin bei der Studiengangskoordination einzureichen.
Sobald Sie erkrankt sind melden Sie dies bitte unverzüglich und immer
per E-Mail an Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de.
Wiederholen von Prüfungsleistungen und Abschlussprüfungen
siehe Studien- und Prüfungsordnung, §14, §15
Nicht bestandene Prüfungen können jeweils zweimal wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung der staatlichen Prüfung wird geregelt in § 36 HebStPrV.
Wenn Sie während Ihres Studiums schwanger werden, lesen Sie bitte die Informationen zu Schwangerschaft/Mutterschutz auf der Homepage des Studierendensekretariats der MHH.
Zudem muss die dort abrufbare
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft und Stillzeit im Studium ausgefüllt werden.
Weitere Informationen für Studierende mit Kind an der MHH erhalten Sie unter Studieren mit Kind, und beim Familienservice der MHH .
Vorgehen Schwangerschaft und Mutterschutz
1. Meldung (inkl. Nachweis) beim / Beratung durch Studierendensekretariat- Mail: info.studium@mh-hannover.de
2. Antrag auf Beurlaubung oder Beratungsgespräch Jahrgangsbetreuer_in mit Planung des weiteren Studiums, Mail: Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de
3. Wenn Sie das Studium während der Schwangerschaft fortsetzen möchten, muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch die Lehrverantwortlichen erfolgen.
4. Scan der ausgefüllten Checkliste an das Studierendensekretariat
5. Wenn Sie schwanger sind und Studien- und Prüfungsleistungen während des Mutterschutzes (in der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung) erbringen wollen, müssen Sie dies in der Checkliste ankreuzen um auf die Wahrnehmung der Mutterschutzfristen zu verzichten:
Studierende des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft zahlen die regulären Semestergebühren.
Diese setzten sich wie folgt zusammen:
- Studentenwerksbeitrag
- Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
- Verwaltungskostenbeitrag
- Semesterticket der Bahnbetriebe
Auf der Homepage des Studierendensekretariats finden Sie die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags.
Ihre Rückmeldung für das nächste Semester erfolgt, indem Sie den vollständigen Semesterbeitrag auf das Konto der Medizinischen Hochschule Hannover überweisen.
Ihr Studierendenausweis und Ihr Bibliotheksausweis sind für die gesamte Dauer Ihres Studiums gültig, solange Sie die Semestergebühren bezahlen.
Sie können Ihren Studierendenausweis einige Tage nach Zahlungseingang der Semestergebühren jedes Semester am Automaten vor dem Studierendensekretariat (Gebäude J1, Ebene S0, Raum 1460) aktualisieren.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de .
Webseite des Studierendensekretariats: www.mhh.de/studierendensekretariat
Lehrgebäude J1, ErdgeschossS0, Raum 1460
Kontakt: Anfahrt, Ansprechpersonen und Öffnungszeiten
E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.mhh.de/studiendekanat
Studierende können eine Beurlaubung für das nächste Semester beantragen. In diesem Fall können Sie keine Module besuchen, keine Prüfungen ablegen und haben keinen Zugang zur Bibliothek.
Dies kann bis zum
- 7. Februar für das Sommersemester
- 7. Juli für das Wintersemester
beantragt werden.
Um sich beurlauben zu lassen, muss innerhalb der Rückmeldefrist der "Antrag auf Beurlaubung" und eine aussagekräftige Begründung gemäß der Zulassungsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Eine Beurlaubung gilt nur für volle Semester und ist in der Regel nur für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.
Studierende dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Weitere Informationen des Studierendensekretariats :
www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung
www.mhh.de/studierendensekretariat/antrag-beurlaubung
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung, §25 Beurlaubung
Studierende des Bachelorstudienganges Hebammenwissenschaft können sich auf eigenen Antrag, entsprechend den Gründen, die in der Immatrikulationsordnung der MHH genannt sind, beurlauben lassen.
Als zusätzlicher Beurlaubungsgrund kann eine fachbezogene Fort- und Weiterbildung in einer akademischen gesundheitswissenschaftlichen Einrichtung im In- und Ausland anerkannt werden.
Eine Beurlaubung ist für das erste Fachsemester nicht möglich und ist erst nach Erreichen von 30 LP aus den Pflichtmodulen möglich.
Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und grundsätzlich nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig.
Während der Beurlaubung ist das Absolvieren von Prüfungsleistungen nicht möglich.
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist muss ein mindestens vierwöchiges Praktikum im geburtshilflichen Bereich absolviert werden. Eine Aufteilung des Vorpraktikums in Blöcke von je zwei Wochen ist möglich.
Wo soll das Vorpraktikum abgeleistet werden?
Da die Arbeit während der Praxisphasen des Studiums bei unseren klinischen Praxispartnern meist im Drei-Schichtsystem erfolgt, ist es sinnvoll dies während eines Praktikums kennenzulernen um herauszufinden, ob Sie sich diese Arbeitsform für Ihre Zukunft vorstellen können.
Um mehr Tätigkeitsfelder einer Hebamme kennenzulernen, sind unterschiedliche Praktika, z.B. bei einer Beleghebamme, im Geburtshaus oder einer freiberuflichen Hebamme empfehlenswert. Hier können Sie außerklinische Vor- und Nachsorge sowie ggf. außerklinische Geburtsbegleitung kennenlernen.
Da Sie das Vorpraktikum in zwei zweiwöchige Blöcke teilen können, ist es möglich, diese in verschiedenen Einrichtungen / Hebammen zu absolvieren.
Zeitpunkt des Vorpraktikums
Das Vorpraktikum darf bei Bewerbungsschluss nicht älter als zwei Jahre sein und muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet worden sein. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der letzte Praktikumstag.
Berufsausbildung anstelle des Vorpraktikums
Der Abschluss einer der in der Zulassungsordnung gelisteten relevanten Berufsausbildung, z.B. Gesundheits- und (Kinder)krankenpfleger_in ersetzt den Nachweis über das vierwöchige Vorpraktikum im geburtshilflichen Bereich.