Schwangerschaft/Mutterschutz
Neben dem Studium stellt eine Schwangerschaft sowie die Betreuung eines Kindes oder vielleicht sogar mehrerer Kinder eine zusätzliche Herausforderung dar. Um diese neue Lebenssituation bestmöglich zu meistern, sind umfangreiche Informationen zu den bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die Studienorganisation, Finanzierung und Kinderbetreuung sowie ggf. eine weiterführende Beratung besonders wichtig.
Ansprechpartner_innen bezüglich der Studienorganisation sind für Sie wie gewohnt Ihre Jahrgangsbetreuer_innen, die Studiengangskoordinator_innen, die Lehrbeauftragten sowie das Studierendensekretariat.
Informationen und Ansprechpartner für Beratungsangebote zum Thema "Studieren mit Kind" finden Sie unter Service und Beratung für Studierende sowie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.
Damit wir unseren Verpflichtungen aus dem Mutterschutzgesetz nachkommen können, sind wir auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit angewiesen. Um für Sie den Aufwand so überschaubar wie möglich zu halten und Ihnen die bestmögliche Planung zu bieten, haben wir die unten stehende Checkliste für Sie vorbereitet, die wir Sie bitten, nach Durchlaufen der einzelnen Schritte ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an das Studierendensekretariat zu übermitteln.
Während der Schwangerschaft sowie in der Folgezeit, in der für Arbeitnehmer_innen ein Anspruch auf Elternzeit bestünde, haben Studierende die Möglichkeit, das Studium zu unterbrechen und sich beurlauben zu lassen. Dies soll ermöglichen, dass sich die Studierenden ganz auf die neue Lebenssituation einstellen und ggf. auch einen kurzfristigen Betreuungsausfall kompensieren können.
Da während der Beurlaubung keine Studienleistungen erbracht werden dürfen, ist es ratsam, den Zeitpunkt sowie die Dauer der Beurlaubung mit der/dem Jahrgangsbetreuer_in oder dem/der Studiengangskoordinator_in abzustimmen. Die Gesundheit von Mutter und Kind sollten hier selbstverständlich im Mittelpunkt der Beratung stehen, andere Belange wie Studienfinanzierung sowie mögliche Studienzeitverlängerungen dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Alle Informationen zur Beantragung einer Beurlaubung und zu den dafür einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats. Bei offenen Fragen diesbezüglich stehen Ihnen die Mitarbeiter_innen des Studierendensekretariats gerne per E-Mail, telefonisch oder während der Sprechzeiten vor Ort zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende. Ziel des Gesetzes ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten, ihnen aber dennoch die Möglichkeit zu geben, ihr Studium selbstbestimmt fortzusetzen.
An der Medizinischen Hochschule Hannover gehören der Kontakt mit Patient_innen, aber auch der Umgang mit Chemikalien, Gefahrenstoffen und Röntgentechnik zur Ausbildung. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz werdender und stillender Mütter bei Fortführung des Studiums ein besonders wichtiges Thema in der Studienorganisation.
In diesem Zusammenhang besteht, wie bei Arbeitnehmer_innen, die Verpflichtung seitens der MHH neben einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch individuelle Gefährdungen im Rahmen des Studiums werdender und stillender Mütter zu berücksichtigen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die individuellen Gefährdungsbeurteilungen werden durch die jeweiligen Lehrverantwortlichen durchgeführt.
Des Weiteren ist die MHH bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft oder Stillzeit verpflichtet, die Schwangerschaft/das Stillen an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Dies stellt in keiner Weise eine Beeinträchtigung der schwangeren/stillenden Studierenden dar, sondern soll zu deren Schutz beitragen.
Eine Beratung zu den Rechten und Möglichkeiten, die sich für schwangere/stillende Studierende aus dem Mutterschutzgesetz ergeben, erhalten Sie beim Studierendensekretariat sowie beim Gleichstellungsbüro der MHH.
Studierende, die sich während Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit im Praktischen Jahr befinden (werden), melden sich zur verpflichtenden Erstberatung direkt beim PJ-Büro, um den weiteren Studienverlauf abzustimmen. Die unten befindliche Checkliste findet für Studierende im Praktischen Jahr keine Anwendung.
Ob eine Beratung durch unseren Betriebsärztlichen Dienst für Sie sinnvoll ist oder Sie bei Bedarf besser Kontakt zum Betriebsarzt Ihres Lehrkrankenhauses aufnehmen, klären Sie bitte ebenfalls in der Beratung mit dem PJ-Büro.
Selbstverständlich können Sie zusätzlich auch die Beratungsangebote des Gleichstellungsbüros wahrnehmen.
Vorgehensweise zur Meldung Ihrer Schwangerschaft finden Sie unter dem folgenden Link:
Medizinische Hochschule Hannover : Schwangerschaft und Mutterschutz (mhh.de)
Das Gleichstellungsbüro stellt für (werdende) Eltern im Studium umfangreiches Informationsmaterial zusammen. Diese Willkommenstaschen können sehr gerne während der Sprechzeiten im Studierendensekretariat abgeholt werden.
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft und Stillzeit im Studium
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Studienverlaufs.