Gesundheit

Organspende: So reagiert die MHH auf die Bundestagsentscheidung

MHH nach Verabschiedung der Entscheidungslösung im Bundestag: Hoffnung und Skepsis zu Wirksamkeit der Maßnahmen

Eine Box für zu transplantierende Organe. Vier Hände liegen auf der Box. Copyright: Bodo Kremmin/MHH

Der Bundestag hat über neue Regeln für Organspende abgestimmt. Copyright: Bodo Kremmin/MHH

Der Bundestag hat am 16. Januar 2020 mehrheitlich dafür gestimmt, beim Thema Organspende die erweiterte Entscheidungslösung in Deutschland einzuführen. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und ihr Transplantationszentrum hoffen, dass durch ein Register sowie eine verstärkte Information und Ansprache der Bevölkerung die Zahl der Organspenden in Deutschland steigen wird.

„Mit der Verabschiedung der erweiterten Entscheidungslösung ist ein neues Kapitel im Kampf gegen den Organmangel in Deutschland aufgeschlagen worden. Wir hoffen sehr, dass die Umsetzung des Gesetzes die Organspende stärken wird“, sagte Professor Dr. Michael Manns, Präsident der MHH.

Was bringt die freiwillige Registrierung? 

„Leider hat die Widerspruchslösung nicht die erforderliche Mehrheit gefunden“, ergänzte Professor Dr. Axel Haverich, Leiter des Transplantationszentrums der MHH, und wies auf  die positiven Erfahrungen in anderen Ländern hin. Es bleibe abzuwarten, ob sich mehr Menschen als Organspender registrieren lassen, als bislang einen Organspendeausweis mit sich führen. Er äußerte die Befürchtung, dass sich vor allem diejenigen registrieren lassen werden, die einer Organspende nach dem Tode widersprechen. Als einziges Land ohne Widerspruchslösung im Eurotransplant-Verbund sei Deutschland voraussichtlich weiterhin auf die Solidarität der anderen Länder und den Import von Organen angewiesen.    

Derzeit warten in Deutschland 9.400 schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan, davon 1.082 an der MHH. 2019 haben deutschlandweit 3.192 Menschen ein Transplantat erhalten; an der MHH waren es 357. Im Jahr zuvor waren es  bundesweit 3.264 und an der MHH 403 Transplantationen.

Zwei Gesetzesvorlagen standen zur Entscheidung

Im Bundestag waren zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zur Abstimmung gestanden. Die verabschiedete Entscheidungslösung sieht eine Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder stellvertretend der Angehörigen als Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod vor sowie eine regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft in Einwohnermeldeämtern. Eine Entscheidung zu Lebzeiten ist nicht verpflichtend. Die doppelte Widerspruchslösung beinhaltete dagegen eine verbindliche Entscheidung zu Lebzeiten. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies dokumentieren. Beide Entwürfe schließen ein Melderegister und eine groß angelegte Informationskampagne ein.

Das Transplantationszentrum der MHH

Die MHH ist das größte Transplantationszentrum in Deutschland. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 357 Organe transplantiert: 23 Herzen, 147 Nieren, 77 Lebern, 103 Lungen und sieben Bauchspeicheldrüsen.

 

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MHH-Presseinformation vom 14.1.2020