Gesundheit

Geburten und Corona: Worauf sich Eltern einstellen müssen

Sind Väter im Kreißsaal erlaubt? Gibt es zusätzliche Schutzmaßnahmen? Wer darf Mutter und Neugeborene besuchen?

Copyright: Karin Kaiser/MHH

Stand: 16. April 2020

In der MHH darf der Vater oder eine andere enge Bezugsperson weiterhin bei der Geburt dabei sein. „Sie dürfen ihre Partnerin zwar nicht während der gesamten Zeit im Kreißsaal begleiten, werden aber von den Hebammen dazu gerufen, sobald das Kind tatsächlich kommt“, erklärt Professor Dr. Constantin von Kaisenberg, Bereichsleiter Pränatalmedizin und Geburtshilfe der MHH-Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Anders sieht es bei einem Kaiserschnitt aus. In diesem Fall ist eine Begleitperson im OP nicht erlaubt, sie darf aber nach dem Eingriff im Aufwachraum dabei sein.

Wer darf Mutter und Babys besuchen?

Zum Schutz der Mütter und der Neugeborenen sowie des Klinikpersonals gibt es auch bei den Besuchen neue Regelungen: Eine Person, der Vater oder eine andere Bezugsperson, darf Mutter und Kind in der Zeit von 15 bis 18 Uhr besuchen, wenn sie einen Mundschutz trägt und keine grippalen Symptome hat. Weitere Besucherinnen und Besucher müssen der Mutter-Kind-Station leider fern bleiben.

Wie geht die MHH damit um, wenn eine mit dem Coronavirus infizierte Frau ein Kind bekommt?

Bisher gab es in der MHH-Geburtsklinik noch keine Gebärende, die mit dem Coronavirus infiziert war. „Deshalb ist das Ansteckungsrisiko auf der Geburtsstation zurzeit auch nicht höher als außerhalb der Klinik“, erläutert Professor von Kaisenberg. Das ärztliche und pflegerische Personal sowie die Hebammen sind angehalten, sich streng nach den hygienischen Vorgaben der Robert Koch-Instituts zu richten.

Sollte in der MHH eine an COVID-19 erkrankte Schwangere gebären, wäre das Geburtsteam auch darauf vorbereitet. Die werdende Mutter würde bei der Geburt einen Mund-Nasen-Schutz tragen und das Personal eine Schutzausrüstung bestehend aus Haube, Brille, Mund-Nasen-Maske, Handschuhen und Kittel. Eine Begleitperson wäre bei der Geburt nicht erlaubt. Das Neugeborene einer COVID-19-Patientin dürfte nach der Geburt in einem Isolierzimmer bei der Mutter bleiben und auch gestillt werden. „Sollten bei dem Kind aber Symptome einer COVID-19-Erkrankung oder andere schwerwiegende medizinische Probleme auftreten, müsste es auf die Intensivstation“, sagt Professor von Kaisenberg.

Autorin: Tina Götting/MHH