Beim Warnstreik am Mittwoch, 16. Oktober 2024, wird es zu ganz erheblichen Einschränkungen kommen.
In der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Verdi um eine Entlastung für die Beschäftigten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat das Arbeitsgericht heute (14. Oktober 2024) erneut ein Urteil zugunsten der MHH gesprochen. Das Arbeitsgericht Hannover gab der Klage des Landes Niedersachsen, vertreten durch die MHH, auf eine einstweilige Verfügung statt und untersagte damit die von Verdi geplanten Streiktage am 17. und 18. Oktober 2024. Gegen den ersten geplanten Streiktag am Mittwoch, 16. Oktober 2024, hatte das Land nicht geklagt. Verdi will an dem Streik am Mittwoch festhalten.
„Die Untersagung eines mehrtägigen Streiks ist zunächst eine positive Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Am Mittwoch wird es infolge des Streiks bereits zu ganz erheblichen Einschränkungen kommen“, so MHH-Vizepräsident Prof. Dr. Frank Lammert „Unser gemeinsames Ziel bleibt, eine nachhaltige Lösung für die MHH-Beschäftigten zu verhandeln. Daher arbeiten wir auf allen Ebenen konstruktiv, hart und ausdauernd an einer Einigung.“
Die MHH, das Land Niedersachsen und Verdi befinden sich aktuell in konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen. Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs sagte am vergangenen Freitag, dass er auf eine Einigung in dieser Woche hoffe. Die MHH kann als Landesbetrieb keine eigenen Tarifregelungen treffen. Da auch das Land keine gesonderte Tarifregelung für die MHH treffen kann, ohne seine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufzugeben, hat Minister Mohrs der Gewerkschaft eine schuldrechtliche Vereinbarung angeboten.
Verdi kann gegen die einstweilige Verfügung Berufung einlegen.
Text: Inka Burow