Das Arbeitsgericht Hannover hat entschieden, dass die Forderungen von Verdi keinen Streik rechtfertigen.
In der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Verdi um einen Tarifvertrag Entlastung (TV-E) für Beschäftigte der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat das Arbeitsgericht heute ein Urteil zugunsten der MHH gesprochen. Das Arbeitsgericht Hannover gab der Klage des Landes Niedersachsen, vertreten durch die MHH, auf eine Einstweilige Verfügung statt und untersagte damit den dreitägigen Arbeitskampf, den Verdi geplant hatte.
Entlastungen für MHH-Mitarbeitende nicht vom Tisch
„Das ist eine wichtige Nachricht für unsere Patientinnen und Patienten“, sagte MHH-Präsident Professor Michael Manns nach der Urteilsverkündung. „Gleichwohl ist uns bewusst, dass weitere Möglichkeiten zur Entlastung unserer Mitarbeitenden vereinbart werden müssen.“ Die MHH wird deshalb weiter versuchen, mit Verdi und dem Personalrat im Gespräch zu bleiben, um so schnell wie möglich eine Einigung zu finden.
Gericht: Verdi fordert nicht erstreikbare Sachverhalte
Verdi hatte das Land Niedersachsen im Mai zur Aufnahme von Verhandlungen für einen TV-E für MHH-Beschäftigte aufgefordert, in dem eine Entlastung durch die Einführung zusätzlicher Personalschlüssel für MHH-Beschäftigte und die Auszubildenden sowie weitere Maßnahmen geregelt werden sollen – zusätzlich zu dem bestehenden Tarifvertrag. Die Gewerkschaft verknüpfte die Forderung mit einem 100-Tage-Ultimatum, das in der vergangenen Woche abgelaufen ist.
Da Verdi innerhalb dieser 100 Tage die Forderungen unzureichend konkretisiert hatte, reichte die MHH aus formalen Gründen gegen den Streik eine Klage vor dem Arbeitsgericht Hannover ein. Das Gericht bezog sich in seiner Urteilsbegründung auf die gestern Nachmittag von Verdi vorgebrachten Forderungen. Damit versuche Verdi jedoch, einerseits nicht erstreikbare und andererseits bereits tariflich geregelte Sachverhalte zu regeln.
Verdi lehnte Angebot für Vereinbarung ab
Die MHH kann als Landesbetrieb keine eigenen Tarifregelungen treffen. Da auch das Land keine gesonderte Tarifregelung für die MHH treffen kann, ohne seine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufzugeben, hat das MHH-Präsidium stattdessen eine Vereinbarung zu Entlastungsmaßnahmen mit einem Konsequenzenmanagement angeboten. Verdi schlug das Angebot aus. Das MHH-Präsidium und das Land Niedersachsen loten gemeinsam weiter Lösungsmöglichkeiten aus und sind gesprächsbereit.
Verdi kann gegen die Einstweilige Verfügung Berufung einlegen.
Text: Inka Burow