Innerhalb der EU sind die Gesetze für die Organentnahme ganz unterschiedlich gestaltet. In Dänemark und der Schweiz gilt beispielsweise die erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt, der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt die Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. In Belgien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn wird nach der Widerspruchsregelung verfahren. Dort wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben kein Widerspruchsrecht. In Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Norwegen und Schweden wird die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft. Dort können die Hinterbliebenen gegen die Organentnahme stimmen.
Deutschland profitiert von der höheren Spendebereitschaft in den Partnerländern, die alle eine Widerspruchslösung haben. Eurotransplant (ET) ist eine gemeinnützige Organisation, die den grenzüberschreitenden Austausch von Spenderorganen vermittelt. Zu dem Verbund gehören Österreich, Belgien, Kroatien, Deutschland, Ungarn, Holland, Luxemburg und Slowenien.