Studium und Lehre

Anerkennung für Einsatz in der Pandemie

Leistungen von Medizinstudierenden als Pflegehilfskräfte werden als Famulaturen und Krankenpflegepraktikum angerechnet

Der niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler mit dem AStA-Vorsitzenden der MHH Lennart Simon (rechts) und dem AStA-Referenten Carlos Oltmanns, Copyright: Lennart Simon/AStA

Stand 18. März 2021

Nun doch! Die Leistungen vieler Medizinstudentinnen und Medizinstudenten während der Corona-Pandemie in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und anderen Krankenhäusern sollen nachträglich als Famulatur oder Krankenpflegepraktikum angerechnet werden. Diese Nachricht überbrachte Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler dem AStA-Vorsitzenden der MHH, Lennart Simon, und seinem Stellvertreter Carlos Oltmanns in einem einstündigen Gespräch. Der AStA der MHH hatte sich zuvor gemeinsam mit den Fachgruppen Humanmedizin der niedersächsischen Universitäten Oldenburg und Göttingen für eine Anerkennung der studentischen Leistungen während der Pandemie und eine Ausnahmeregelung von der Approbationsordnung eingesetzt.

Niedersächsische Ministerien einigen sich auf Lösung

„Ich freue mich, dass ich Ihnen die Botschaft überbringen kann, dass eine Lösung gefunden werden konnte, wie der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) entsprechende Anträge anerkennen kann“, erklärte Wissenschaftsminister Björn Thümler am Dienstag auf dem Social Media-Kanal Instagram. Er hatte die Medizinstudierenden vor einem Jahr darum gebeten, während der Corona-Pandemie die Krankenhäuser zu unterstützen. Viele Studierende folgten diesem Aufruf auch in der Hoffnung, dass diese Leistungen als Famulatur oder Krankenpflegepraktika im Studium anerkannt werden. Doch dazu war es bisher nicht gekommen. Das Problem: Viele dieser Praktika waren auch nach dem Start des digitalen Sommersemesters am 20. April 2020 fortgesetzt worden, laut  Approbationsordnung müssen Praktika aber außerhalb der regulären Vorlesungszeit geleistet werden.

Gemeinsam mit dem niedersächsischen Sozialministerium habe sich das Wissenschaftsministerium jetzt auf eine Ausnahmeregelung einigen können, schreibt Minister Thümler: „Ich danke herzlich allen Beteiligten, die zu dieser Lösung beigetragen haben. Vor allem danke ich aber den Medizinstudierenden für ihren Einsatz. Ich hoffe weiterhin auf ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser Pandemie.“

Erleichterung bei den Medizinstudierenden

Die Studierenden zeigten sich erleichtert und glücklich über diese Nachricht. „Dieser Schritt ist für uns ein wichtiges Zeichen der Anerkennung der Leistungen der niedersächsischen Medizinstudierenden von der Politik, für die wir lange gekämpft haben“, erklärt AStA-Vorsitzender Lennart Simon nach dem Gespräch. Viele Studentinnen und Studenten standen durch die Wiederaufnahme des Lehrbetriebes im April 2020 vor einer doppelten Herausforderung.

SERVICE:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Lennart Simon, vorsitz@mhh-asta.de oder in der Stabsstelle Kommunikation der MHH unter Telefon (0511) 532-6778.