Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester für Human- oder Zahnmedizin
Bewerbungen von Deutschen, EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
Deutsche und EU-Bürger bzw. andere Personen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung¹ müssen sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) bewerben, die zentral alle Medizinstudienplätze in Deutschland vergibt.
Das Studium im 1. Fachsemester beginnt an der Medizinischen Hochschule Hannover immer nur zum Wintersemester.
- Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Neu- und Altabiturienten.
► Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart).
------------------------
¹ Wenn Sie neben einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung auch noch eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können Sie frei wählen, mit welcher Sie sich für einen Studienplatz bewerben möchten (vgl. § 7 Abs. 1 S. 2 NHZVO)
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache abgelegt haben, müssen Sie ein Sprachzertifikat aus der Kategorie A oder A+ einreichen. Welche Zertifikate in diese Kategorien fallen und akzeptiert werden, erfahren Sie hier.
Der Sprachnachweis muss zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen bei der Einschreibung vorgelegt werden. Weitere allgemeine Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: die Unterrichtssprache an der MHH ist Deutsch. Die MHH bietet keine vorbereitenden Deutschkurse oder Deutschtests an. Informationen zu Deutschkursen in Hannover finden Sie auf den Webseiten der Leibniz Universität Hannover.
Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe
Die Studienplatzvergabe für deutsche oder EU-Bewerber erfolgt ausschließlich nach den unten aufgeführten Kriterien durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
Nähere Informationen zur Bewertung der Abiturnote und TMS-Ergebnis im Hinblick auf die Rangliste können Sie hier nachlesen sowie in unserer Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen sowie in der Verordnung über die Hochschulzulassung (NHZVO) .
In dieser Quote ist das ausschließliche Kriterium die Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung werden weitere Kriterien (TMS, Dienste und Berufsausbildung (Humanmedizin/Zahnmedizin)*) berücksichtigt. Dienste müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeleistet sein. Für weitere Informationen finden Sie hier die Auswahlordnung für nationale Bewerber_innen.
Ein_e Bewerber_in kann innerhalb der Quote bis zu 100 Punkte erreichen. Die Berücksichtigung der genannten Kriterien erfolgt dabei für die folgenden Unterquoten:
- 80 % der Plätze innerhalb der Quote werden folgendermaßen vergeben:
- bis 30 Punkte je nach Ergebnis der Abiturnote
- bis zu 50 Punkte je nach Ergebnis des TMS-Tests
- und bis zu 20 Punkte für einen abgeleisteten Dienst
- 20 % der Plätze innerhalb der Quote werden wie folgt vergeben:
- bis zu 30 Punkte je nach Ergebnis der Abiturnote
- bis zu 50 Punkte je nach Ergebnis des TMS-Test
- und bis zu 20 Punkte für eine Berufsausbildung.
* Beachten Sie bitte, dass die hier dargestellten Berufe nicht deckungsgleich mit den Berufen sind, die den Zugang zum Studium regeln ("Studieren ohne Abitur").
Die zusätzliche Eignungsquote ist unabhängig von der Abiturnote. Berücksichtigt werden in dieser Quote nur die Berufsausbildung und der TMS-Test.
Ein_e Bewerber_in kann innerhalb der Quote bis zu 100 Punkte erreichen. Die Berücksichtigung der genannten Kriterien erfolgt dabei mit folgender Gewichtung:
- Berufsausbildung bis zu 65 Punkte
- TMS-Test bis zu 35 Punkte
Häufig erreicht uns die Frage, wie sich Studieninteressierte sinnvoll auf ein Studium der Humanmedizin vorbereiten und ggf. auch die Chancen auf einen Studienplatz verbessern können.
Im Folgenden haben wir daher einige Möglichkeiten zusammengestellt, wie Sie Ihre Zeit zur Studien- und Zulassungsvorbereitung sinnvoll nutzen können:
- Vorbereitung und Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge (TMS)
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Voraussetzung zur Anmeldung des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung)
- Dreimonatiger Krankenpflegedienst – teilbar in dreimal 1 Monat
- Voraussetzung zur Anmeldung des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung)
- Freiwilligendienst in einem medizinischen Bereich
- Verbesserung der Zulassungschancen möglich (Näheres finden Sie in unserer Zulassungsordnung)
- Möglicher Anlaufpukt: Büro für Freiwilligendienste der MHH
- Berufsausbildung in einem medizinischen Bereich
- Verbesserung der Zulassungschancen möglich (Näheres finden Sie in unserer Zulassungsordnung)
- Möglichkeit zum Erwerb einer (weiteren) Studienberechtigung mit ggf. besserer Verfahrensnote (Näheres finden Sie unter Studieren ohne Abitur)
- Möglicher Anlaufpunkt: Bildungsakademie Pflege der MHH
- Beratung zu alternativen Berufs- und Studienoptionen
- Junior- oder Gasthörstudium an einer anderen Universität
- bietet NUR allgemeine Orientierung, ob Studieren überhaupt der richtige Weg ist
- z. B. Chemie, Biologie oder Physik