Gut-Leben
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) im Pflegeheim: Bisherige Implementierung, Barrieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Hintergrund
In Deutschland trat 2018 der § 132g SGB V (Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase) in Kraft, wodurch Pflegeheime sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe Leistungen in Anlehnung an das Konzept von "Advance Care Planning" erbringen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können.
Bisher liegen keine strukturierten und publizierten Informationen zur Implementierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (nach § 132g SGB V) sowie zur tatsächlichen Ausgestaltung und Organisation der Beratungsprozesse in Pflegeheimen vor.
Ziele
Ziel des Projektes ist es, ein umfassendes Bild zur bisherigen Ausgestaltung der 2018 in § 132g SGB V gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Setting Pflegeheim auf Basis empirischer Daten zu geben. Es werden mögliche Barrieren zur Umsetzung identifiziert, Gesprächsprozesse näher beleuchtet und relevante Kontextfaktoren auf Ebene der Heime und Bewohner identifiziert, die für die weitere Ausgestaltung zu berücksichtigen sind. Abschließend werden daraus Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 132g SGB V abgeleitet.
Methoden
Das explorative Projekt ist in fünf verschiedene Arbeitspakete unterteilt, die neben dem Beratungsprozess auch die Kontextfaktoren Heim und Bewohner untersuchen und die Versorgungspraxis sowie weitere Beteiligte kontinuierlich einbinden. Die Ergebnisse der einzelnen Teilprojekte fließen in die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ein.
Relevanz der erwarteten Ergebnisse
Die Ergebnisse unseres Projekts erlauben einen schnellen, unmittelbaren und deutschlandweiten Transfer und eine damit einhergehende Optimierung der Versorgung im Pflegeheim. Viele der von uns zu gewinnenden Erkenntnisse dürften auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe relevant und übertragbar sein. Zudem wäre eine Erweiterung in Zukunft auch auf Pflegebedürftige möglich, die in der eigenen Häuslichkeit oder in anderen Wohnformen versorgt werden, wofür die Ergebnisse ebenfalls verwertbar sein können.
Förderung
Das Projekt wird vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses für den Bereich Versorgungsforschung (Förderkennzeichen 01VSF21040) für 36 Monate gefördert.
Konsortial- und Kooperationspartner
Konsortialführung
- Prof. Dr. PH Falk Hoffmann, MPH; Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Department für Versorgungsforschung, Abteilung Ambulante Versorgung und Pharmakoepidemiologie
Konsortialpartnerinnen
- Prof. Dr. rer. medic. Stephanie Stiel; Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
- PD Dr. phil. Anna Levke Brütt; Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Department für Versorgungsforschung, Nachwuchsgruppe Rehaforschung
Kooperationspartner
- AOK Niedersachsen (Dr. PH Jona Stahmeyer)
Gut-Leben – Team:
Prof. Dr. Stephanie Stiel (Projektleitung)
- Tel.: +49 511 532-4548
Dipl. Med. Päd. Tanja Schleef, MPH (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
- Tel.: +49 511 532-4991
Anschrift:
Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover