Herzlich willkommen auf der Seite des Datenschutzes der Medizinischen Hochschule Hannover

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ein zentraler Bestandteil für die tägliche Aufgabenerfüllung. Die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und Informationen sind von essentieller Bedeutung und müssen angemessen geschützt werden. Der Datenschutz hat daher für die MHH oberste Priorität. Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Beschäftigte, sowohl papiergestützt als auch in den dafür vorgesehenen digitalen Systemen ist essentiell, um die Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.
 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt dem Verantwortlichen im Artikel 5 Absatz 2 eine sog. "Rechenschaftspflicht" auf. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung besteht, die in Artikel 5 Absatz 1 DSGVO genannten Grundsätze einzuhalten und deren Einhaltung nachzuweisen. Folgende Datenschutzziele sind gegeben:

  • Zweckbindung/Datenminimierung: Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen grundsätzlich nicht in einer mit diesen Zwecken nicht vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. Sie müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
  • Verfügbarkeit: Ein hohes Maß an Verfügbarkeit wird gewährleistet durch das leistungsoptimale Erbringen von erwünschten IT-Dienstleistungen eines Systems in der dafür vorgesehenen Zeit. Die Hard- und Software einschließlich der Daten stehen dann zur Verfügung, wenn sie tatsächlich gebraucht werden.
  • Integrität: Die Nutzerinnen/Nutzer können sicher sein, dass die Daten richtig, d. h. inhaltlich korrekt und ebenso vollständig sind. Die jeweiligen Informationen werden dabei nur durch Befugte und gleichfalls nur in der dafür vorgesehenen Weise be- und verarbeitet.
  • Speicherbegrenzung: personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es der jeweilige Zweck bzw. die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Erlischt entweder der Zweck oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, sind die personenbezogenen Daten unverzüglich und unwiderruflich zu löschen.
  • Transparenz: Die einzelnen Verfahrensschritte während der Datenverarbeitung sind vollständig, aktuell und werden so dokumentiert, dass sie in zumutbarer Zeit ebenfalls nachvollzogen werden können. Die betroffene Person ist vollständig über den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt.

 

Genau dazu ist der Behördliche Datenschutzbeauftragte eine vom Präsidium der MHH ernannte Person, die in ihrem Auftrage die Aufgaben des Datenschutzes an der MHH ​koordiniert, überwacht und vorantreibt. Zu seinen Aufgaben gehören auch:

  • Zentraler Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
  • Erstellung von Dokumentationen zum Datenschutz (z.B. ein Datenschutzhandbuch)
  • Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter_innen zum Datenschutz

Der Datenschutzsbeauftragte arbeitet eng mit dem Informationssicherheitsbeauftragten, der IT-Abteilung (MIT) und den dezentralen Ansprechpartnern für Datenschutz  und den IT-Sicherheitsansprechpartner_innen der Abteilungen zusammen.​

Für ihr Anliegen zum Thema Datenschutz an der MHH, wenden Sie sich an:                        

Medizinische Hochschule Hannover
OE 0007 - Joachim Barke
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
 

Allgemeine Mailadresse: Datenschutz@mh-hannover.de

 

Wenn Sie von Ihrem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als Patient der MHH machen wollen,
wenden Sie sich bitte an PatientendatenanfragenDSGVO@mh-hannover.de
 

Datenschutzregelungen für IT-Zugänge