Senat der MHH
Der Senat der MHH ist das höchste akademische Gremium der Hochschule. Er beschließt die Grundordnung der MHH, den Entwicklungs- und den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, auch zu wesentlichen Änderungen in Studiengängen und hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig. Der Senat wird alle zwei Jahre neu gewähltem Senat und ihm gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an; die Gruppe der Hochschullehrenden stellt sieben Mitglieder, die anderen drei Statusgruppen jeweils zwei Mitglieder.
Stimmberechtigte Mitglieder
Statusgruppe der Hochschullehrenden
Statusgruppe der Studierenden
Statusgruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Statusgruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (MTV)
Beratende Mitglieder
Präsidium
Dekanate
Präsidialamt
Vertretung des Hochschulrats
Vertretung des Personalrats
Vertretung der Promovierenden
Gleichstellungsbeauftragte
Vorsitzende der Sektionen
Prof. Dr. rer. nat. Theresia Kraft, Sektion I Prof. Dr. med. Torsten Witte, Sektion II Prof. Dr. med. Martina de Zwaan, Sektion III Prof. Dr. med. Dirk Stichtenoth, Sektion IVSitzungsprotokolle des Senats
Sitzungsprotokolle des Senats
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