Wenn Sie im Studium schwanger werden, sind einige Dinge zu berücksichtigen, damit Sie Ihr Studium ohne sich und Ihr Kind zu gefährden, weiterführen können.
Dafür steht Ihnen der Laufzettel: "Schwanger im Studium" - Was ist zu tun" als Version mit Links oder als mobile Version mit QR-Codes zur Verfügung.
Beim Familienservice des Gleichstellungsbüros können Sie als werdende Eltern einen individuellen Beratungstermin zu Schwangerschaft, Elternzeit, -geld sowie zur späteren Kinderbetreuung vereinbaren.
Anzeige der Schwangerschaft
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse die Schwangerschaft frühzeitig im Studierendensekretariat bekanntgeben. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über die Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung/Mutterpass mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins). Auf den Seiten des Studierendensekretariates finden Sie weitere Hinweise dazu.
Um mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und das ungeborene Kind auszuschließen bzw. zu minimieren, wird eine Beratung durch den Betriebsärztlicher Dienst umgehend nach Kenntnis über die Schwangerschaft dringend empfohlen. Sie können dort jederzeit einen Termin vereinbaren.
Umsetzung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen
Auch Studentinnen sind durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Das bmfsjf hat dazu den Leitfaden zum Mutterschutz herausgegeben.
Auch die Seiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht informieren zu diesem Thema.
Gefährdungsbeurteilung
Wie Sie Ihr Studium fortführen können, ist individuell sehr unterschiedlich. Die mögliche Teilnahme an den Modulen/Lehrveranstaltungen wird jeweils über eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Wenden Sie sich dazu bitte zur Beratung und Dokumentation an Ihre Jahrgangsbetreuerin und Ihre Lehrverantwortlichen.
Die Tätigkeitsempfehlungen für die Studiengänge (Humanmedizin -Biomedizin und Biochemie sowie die Gefährdungsbeurteilung für den Studiengang Zahnmedizin -) geben Ihnen eine gute Orientierung zu den möglichen Gefährdungen im Studium während der Schwangerschaft und Stillzeit.
Bitte nutzen Sie die „Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft und Stillzeit im Studium“ zur Planung Ihres weiteren Studienverlaufes.
Unterbrechung des Studiums
Möglicherweise wollen Sie Ihr Studium während des Mutterschutzes und/oder einer sich anschließenden Elternzeit unterbrechen. Informationen zu Urlaubs- und Freisemestern erhalten Sie im Studierendensekretariat; weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Themen der Elternschaft und Kinderbetreuung finden Sie unter den Verlinkungen.
Die Elternschule der Frauenklinik der MHH besteht seit 2008. Es gibt ein umfassendes Programm zur Beratung, Begleitung und Information von (werdenden) Eltern. Auch Großeltern und Geschwisterkinder gehören zu unseren Zielgruppen. Kernstück unserer Elternschule sind die offenen kostenlosen Stillgruppen, die mittwochs jeweils am Vor- und Nachmittag stattfinden. Auch Einzelstillberatungen sind möglich. Neben den von den Krankenkassen getragenen oder bezuschussten Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung, bieten wir über 40 Kurse und Beratungsmöglichkeiten für Selbstzahler:innen an, Sport für Schwangere, verschiedene Kurse zur Begleitung durch das erste Lebensjahr des Kindes, Erste Hilfe am Kind und vieles mehr.
Da Studierende mit Kind/ern wichtige Orientierungshilfen rund um Betreuungsangebote, Informationsveranstaltungen oder den persönlichen Austausch mit anderen Eltern für die Organisation von Studium und Alltag brauchen, haben wir sorgfältig ein umfassendes „Welcome-Paket/Ersti-Tasche“ für Sie zusammengestellt.
Es enthält Informationen über die Angebote und Möglichkeiten der MHH, des Gleichstellungsbüros und über Dienstleitungen des Studentenwerks Hannover sowie des FamilienServiceBüros der Stadt Hannover. Unser umfassendes "Welcome-Paket/Ersti-Tasche" können Sie sich direkt im Familienservice der MHH oder im Eltern-Kind-Raum für Studiernde abholen.
Seit 2010 gibt es die MensaCardKids: Im Rahmen dieses Angebots können Kinder von Studierenden in den Mensen des Studentenwerks an den hannoverschen Hochschulen kostenlos essen.
Seit 2012 gibt es die MensaCard Kids für Studierende mit Kind/ern kostenlos im Gleichstellungsbüro der MHH. Studierende Eltern können für ihre Kinder ein Tellergericht für bis zu 4,10 € in der MHH-Mensa erhalten, wenn sie selbst ebenfalls ein Hauptgericht kaufen.
Die Cards können montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr im Gleichstellungsbüro abgeholt werden. Die Karten sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder Restgelderstattung ist nicht möglich. Mehrbeträge über 4,10 € können allerdings an der Kasse 1 in der Mensa bar bezahlt werden.
Die MensaCard Kids wird finanziert aus Mitteln des Studentenwerks Hannover.
Kontakt: Familienservice, Tel.: 0511 532-6474 oder E-Mail: familienservice/at/mh-hannover.de
Auch im Studienjahr 2024/2025 bietet das Gleichstellungsbüro in Kooperation mit der AStA-Projektgruppe „Studis mit Kind“ feste Lernsamstage für Studierende mit Kind zur Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen an. Die Kinderbetreuung ist für Sie kostenlos! Die Lernsamstage werden aus Mitteln des Studentenwerks Hannover und des MHH-Alumni e.V. finanziert.
Während Sie in der Bibliothek lernen, werden Ihre Kinder durch unsere Mitarbeiterinnen liebevoll betreut. Die Kinder erhalten zudem ein kostenloses Mittagessen.
Der nächste Lernsamstag findet am 04.01.2025 von max. 8.30 bis 17.30 Uhr in den Kinderbetreuungsräumen im Gebäude K27, Haus A, Erdgeschoss statt.
Weitere Lernsamstage sind geplant am:
22.02.2025, 01.03.2025, 08.03.2025, 17.05.2025, 24.05.2025, 05.07.2025, 12.07.2025, 19.07.2025, 26.07.2025, 02.08.2025, 09.08.2025, 20.09.2025 und 27.09.2025 jeweils in der Zeit von max. 08:30 bis 17:30 Uhr.
Die Anmeldung mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular ist spätestens acht Tage im Voraus erforderlich.
Kontakt: Familienservice, Tel.: 0511 532-6474 oder E-Mail: familienservice/at/mh-hannover.de
Im zentralen Lehrgebäude J2 gibt es einen Eltern-Kind-Raum für Studierende.
Der Raum ist mit einer Küchenzeile, einem Arbeitsplatz, einem Reisebettchen sowie verschiedenen Spielmöglichkeiten für Kinder ausgestattet. Er befindet sich neben dem AStA-Sprechstundenraum im Gebäude J2, Vorklinik (J2, Ebene SO, Raum 1060) und kann montags bis freitags von 6:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr genutzt werden.
Den Multi-Karten-Zugang erhalten Sie, wenn Sie eine E-Mail mit Ihrer Studierendenausweisnummer an den Familienservice senden.
Bevor Sie den Raum mit Ihrer Multi-Karte öffnen können, ist es notwendig, dass Sie Ihre Karte einmal täglich am Masterlesegerät – schräg links an der gegenüberliegenden Wand – einlesen.
Bitte denken Sie daran, den Raum mit Ihrer Multi-Karte wieder zu verschließen.
Die Einrichtung des Eltern-Kind-Raums wurde vom Studentenwerk Hannover und dem AStA der MHH gefördert.
Während der Vorlesungszeit findet bei Interesse und auf Anfrage einmal im Monat ein Eltern-Kind-Treffen für studierende Eltern statt. Diese Veranstaltung können Sie nutzen, um miteinander in Kontakt zu kommen, sich über Erfahrungen und Probleme auszutauschen, Tipps zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, zu finanziellen Fragen usw. zu erhalten, während Ihre Kinder miteinander spielen.
Wenn Sie Interesse an einem Treffen haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit Ihren Terminvorschlägen! Kontakt: Familienservice, Tel.: 0511 532-6474 oder E-Mail: familienservice/at/mh-hannover.de
Die Projektgruppe "Studis mit Kind" hat über die Plattform ILIAS eine Gruppe für Vernetzung, Erfahrungs- und Informationsaustausch von Studierenden mit Kind an der MHH eingerichtet bezüglich Themen wie Organisation der Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Studium und familiären Pflichten.
Wir möchten Sie zu einer Mailingliste für alle Studierenden mit Kindern an der MHH einladen. Über die Liste werden Einladungen zu Veranstaltungen an der MHH, Informationen zur Kinderbetreuung an der Hochschule, neuen Gesetzen, Initiativen etc. verschickt. Wenn Sie Interesse haben regelmäßig Informationen rund um das Thema "Studium mit Kind/ern" zu bekommen, schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Aufnahme in Mailingliste "Studis mit Kind" an familienservice/at/mh-hannover.de. Die Liste soll auch eine Kommunikations- und Austauschmöglichkeit darstellen. Gerne können auch Ihre E-Mails an die Abonnent:innen der Liste weitergeleitet werden. Es handelt sich bei der Mailingliste um eine anonyme Liste, d.h. nur die Mitarbeiterinnen des Familienservice haben Einsicht in die Liste der Abonnent:innen.
Gruppe in ILIAS: Studieren mit Kind/ern an der MHH. Eine weiter Austauschmöglichkeit bietet die ILIAS-Gruppe des Familienservice (unter der Rubrik Campusleben). Neben aktuellen Informationen finden sich dort viele Informationen rund um das Thema Studium mit Kind/ern.
In der Broschüre "Rückenwind. Informationen für Eltern und Kinder an der MHH" wird das breite Unterstützungsangebot vorgestellt, das die MHH ihren Studierenden und Beschäftigten mit Familienverantwortung bietet; ergänzend werden die Angebote in der Landeshauptstadt Hannover zu diesem Themengebiet beschrieben.
Ein Lageplan mit Still- und Wickelmöglichkeiten an der MHH wurde vom Familienservice für Sie erstellt.
Bei Bedarf bieten wir Führungen an, bei denen wir Ihnen die familienfreundliche Infrastruktur der MHH zeigen und erläutern. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Familienservice der MHH.
Für Studierende mit Kind gibt das Gleichstellungsbüro die Broschüre "Studieren mit Kind an der MHH, die Ihnen einen ersten Überblick über Betreuungsmöglichkeiten und weitere familienfreundliche Angebote an der MHH sowie über finanzielle Fördermöglichkeiten und externe Beratungsangebote geben soll, heraus.
Die Broschüre ist derzeit in Überarbeitung und wird zum Wintersemster 2024 neu erscheinen.
Beim Studentenwerk Hannover erhalten Studierende mit Kind umfassende Sozialberatung.
Unten auf der Seite "Studieren mit Kind" des Studentenwerkes finden Sie Informationen auch zu Elterninitiativen in Hannover.
Die 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ist die größte Studierendenbefragung Deutschlands. Mehr als 180.000 Studierende von 250 Hochschulen haben sich an der Umfrage bezüglich ihrer Lebens- und Studiensituation beteiligt, die das Deutsche Studentenwerk gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung und der Arbeitsgruppe Hochschulforschung der Universität Konstanz, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, im Sommer 2021 durchgeführt hat.
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Die Infoveranstaltung „Studieren mit Kind“ bietet das Studentenwerk Hannover auch in der Videoreihe an.
Den Link finden Sie hier.
Dorothea Tschepke, Sozialberaterin beim Studentenwerk Hannover, und Bärbel Kuhlmey, Familienmanagerin bei der Landeshauptstadt Hannover, informieren im Film „Studieren mit Kind“ über staatliche Unterstützung für studentische Familien, Kinderbetreuung und die Angebote der Landeshauptstadt und des Studentenwerks Hannover.
Je nach persönlicher Situation können Sie Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt (BVA) beantragen, wenn Sie sich in einem (auch geringfügigen) Beschäftigungsverhältnis befinden. Studierende haben Anspruch auf Elterngeld, auch wenn sie vor dem Studium nicht berufstätig waren. Das Elterngeld können Sie für maximal 14 Monate (bis zu 28 Monate Elterngeld plus) erhalten. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Studierende mit Hauptwohnsitz in Hannover können den Antrag hier stellen: Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover
Den Elterngeldantrag für Niedersachsen finden Sie hier: www.service.niedersachsen.de/detail?pstId=8664535
Neben dem Kindergeld, welches Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen sollten, kommt u.U. auch ein monatlicher Kinderzuschlag für jedes im Haushalt lebende Kind dazu. Ob Sie von der Regelung profitieren können, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse.
Für Bezieher:innen von BAföG, die mit mindestens einem Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der monatliche Bedarfssatz pauschal für jedes Kind (vgl. § 14b Nr. 1 BAföG). Zudem besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungsdauer. Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes inklusive der eigenen Schwangerschaft können maximal 8 Semester verlängert werden (vgl. §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG und Merkblatt: Schwangerschaft und Kindererziehung). Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BAföG erhöhen sich die Beträge, die Sie ohne Kürzung des BAföG verdienen dürfen, für jedes Kind.
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Erste Informationen zum Themenbereich studieren mit Kind gibt es in einem Video unter www.wissen.hannover.de/studieren-mit-kind.
Der Flyer "Wohngeld für Studierende" der Landeshauptstadt Hannover von März 2019 gibt kurz und knapp wissenswerte Informationen zur Wohngeldberatung, -berechtigung und -beantragung.
Die Broschüre "Der kleine Geldbeutel" bietet einen Überblick zu den Ausgaben und möglichen Einnahmen für junge Familien.
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Leistungen der Agentur für Arbeit
Eine Schwangerschaft kann die finanzielle Situation studierender Eltern völlig durcheinander bringen. In solchen Ausnahmefällen gibt es staatliche Unterstützung für Studierende, die eine außerordentlichen Bedürftigkeit vorweisen. Vorrangig sind immer Kinderzuschlag und Wohngeld.
- Bürgergeld in Härtefällen als Darlehen, wenn das Einkommen/BAföG in der Elternzeit wegfällt ( vgl. §27 Abs. 3 SGB II)
- Bürgergeld für Kinder von Studierenden (vgl. §7 SGB II)
- Mehrbedarf in besonderen Lebenslagen/ Schwangerschaft, Alleinerziehend (vgl. §21 Abs. 2 und 3; §27 Abs. 2 SGB II)
Wer ein Kind hat, womöglich noch alleinerziehend ist, sein Studium fortführen möchte, hat gute Chancen auf die Bewilligung eines Härtefall-Antrags. Beratung bietet das Studentenwerk Hannover oder die Agentur für Arbeit Hannover.
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Verlängerung der Mitgliedschaft in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung: Mit der Geburt eines Kindes und der anschließenden Betreuung kann die studentische Mitgliedschaft für maximal sechs Semester verlängert werden (vgl. § 190 Absatz 9 Nr. 2 Satz 2 SGB V).
Befreiung von Langzeitstudiengebühren: Studierende, die ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreuen, welches unter 14 Jahren ist, können sich von den Studiengebühren befreien lassen (vgl. § 12 Abs. 3 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Wenden Sie sich hierzu direkt an das Studierendensekretariat.
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Die Stiftung Familie in Not fördert vorrangig kinderreiche Familien, die bei einem unvorhersehbaren Ereignis in finanzielle Not geraten sind.
Mit Stipendien studieren und forschen: Die Heinrich-Böll-Stiftung hat zahlreiche Stiftungen und Programme aufgelistet, die Studierende und Wissenschaftler:innen mit Stipendien fördern. mehr
Die Broschüre "Wegweiser für Eltern an niedersächsischen Hochschulen" enthält zahlreiche Tipps und Informationen, die bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf helfen.
Auf den Internetseiten der Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachen finden Sie interessante Informationen rund um das Studium mit Kind. mehr
Auf den Internetseiten "Studieren mit Kind" haben ehemalige Student:innen, die selbst während des Studiums Eltern wurden/waren, viele Informationen und Tipps zum Thema Studieren mit Kind - u.a. auch Studieren mit Kind im Ausland - zusammengestellt.