Informationen für Unfallbeteiligte
Wir sind bestrebt, mit Hilfe der Informationen aus stattgefundenen Unfällen Maßnahmen zu erarbeiten, die zukünftig Verletzungen vermeiden und Verletzungsfolgen senken. Daher sind für uns alle Informationen wichtig, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:
- Unfallentstehung
- Absichten der Beteiligten,
- mentale Vorbelastungen vom Tage,
- Sichteinschränkungen
- etc.
- Ausstattung der Fahrzeuge mit Sicherheitseinrichtungen und deren Nutzung
- Gurte,
- Airbags,
- Fahrerassistenzsysteme
- etc.
- Verletzungen
- betroffenes Körperteil,
- Art der Verletzung,
- Ausmaß der Verletzung
- etc.
- Verletzungsentstehung
- Kontaktpunkte,
- Sitzpositionen
- etc
.
Viele wertvolle Informationen können wir den Fahrzeugpapieren und Ihrem Führerschein entnehmen. Daher fragen wir Sie in der Regel, ob wir diese Dokumente fotografieren dürfen bzw. ob Sie uns Kopien davon zukommen lassen würden.
Um die Unfallentstehung und mechanische Belastung objektiv beurteilen zu können, werden alle Unfälle rekonstruiert. Für die Rekonstruktion ist es wichtig, möglichst genau zu wissen, an welcher Stelle der Unfall passiert ist, wie die Unfallbeteiligten zueinander gestanden haben, wo die Endlagen waren und mit welchen Fahrmanövern sie in die Unfallsituation eingefahren sind (z.B. Beschleunigen, Bremsen, Lenken etc.).
Unser Team erfasst viele Informationen vor Ort. Außerdem erhalten wir Informationen, wie zum Beispiel Ihre Kontaktdaten im Rahmen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes von der Polizei. Doch leider sind auch häufig noch Informationen wichtig, die wir ausschließlich von Ihnen persönlich bekommen können. Sofern es nicht möglich war, Sie vor Ort zu befragen oder wenn nach erfolgter Befragung noch wichtige Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie schriftlich und bitten um die Beantwortung von Fragen und Übersendung von zusätzlichen Dokumenten. Interessiert sind wir auch an Fotos, Skizzen, medizinischen Befunden, Zeugenaussagen und an Unfallgutachten.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns zu rein wissenschaftlichen Zwecken diese Dokumente übersenden könnten.
Des Weiteren führen wir einige Zeit nach dem Unfall eine weitere Befragung mit dem Ziel durch, Langzeitfolgen von Verkehrsunfällen zu erfassen.
Wir versichern, die von Ihnen erhaltenen Angaben ausschließlich wissenschaftlich zu nutzen und nicht an Dritte weiter zu geben.
Aufgrund immer neuer Möglichkeiten zur Datenverarbeitung und Enthüllungen zum Datenmissbrauch, werden die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten regelmäßig aktualisiert. Wir prüfen ständig selbst, ob unsere Datenverarbeitung den aktuellen rechtlichen und moralischen Anforderungen zum Schutz der Daten der Unfallbeteiligten entspricht. Regelmäßig lassen wir dies außerdem von dem für uns zuständigen Datenschutzbeauftragten überprüfen.
Die Unfallerhebung erfasst unter anderem personenbezogene Daten, die unter den Bestimmungen des Datenschutzes verarbeitet werden.
Im Rahmen der Unfallbearbeitung werden Namen und Anschriften von beteiligten Personen benötigt, die nach Abschluss der Fallbearbeitung komplett gelöscht werden. Namen, Adressen etc. werden nicht an Dritte weitergegeben. In der Unfalldatenbank sind keine Personennamen, Geburtsdaten, Kennzeichen oder ähnliches gespeichert und ein Rückschluss auf bestimmte Personen ist durch die Anonymisierung nicht möglich. Selbstverständlich werden keine unfallspezifischen Erkenntnisse der Polizei, Versicherungen oder den Unfallbeteiligten zur Verfügung gestellt.
Kennzeichen, Gesichter und andere Merkmale, die einen Rückschluss auf die Unfallbeteiligten zulassen, werden auf Fotos unkenntlich gemacht. In Dokumenten werden Namen, Geburtsdaten etc. geschwärzt.
Ärzte können erlittene Verletzungen in der Regel besser beschreiben als die Unfallbeteiligten. Außerdem verfügen sie über objektive Befundergebnisse. Daher sind wir sehr daran interessiert, die Ärzte der Unfallbeteiligten zu den erlittenen Verletzungen zu befragen, Arztbriefe einzusehen und Kopien der objektiven Befunde (Röntgenbild etc.) zu erhalten.
Die ärztliche Schweigepflicht verbietet jedoch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, dass der Arzt oder seine Mitarbeiter solche Informationen weiter geben, es sei denn der Patient willigt nach erfolgter Aufklärung nachvollziehbar dazu ein.
Wir nehmen die ärztliche Schweigepflicht sehr ernst. Da wir aber gern auf die Informationen aus den Kliniken und von den Ärzten zurückgreifen möchten, bitten wir die Unfallbeteiligten um eine Entbindung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht uns gegenüber in Bezug auf den Unfall. Diese Entbindung erfolgt freiwillig, es gibt keine Pflicht, die Ärzte zu entbinden und es entsteht keinem Unfallbeteiligten ein Nachteil, wenn die Entbindung nicht erteilt wird.
Sofern Sie zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht eingewilligt haben, erfragen wir nur die unmittelbar für den Unfall relevanten Daten. Selbstverständlich werden auch diese Informationen so schnell wie möglich anonymisiert, sodass kein Personenbezug mehr möglich ist sowie keinerlei personenbezogene Daten an andere herausgegeben werden.
Ihren Verkehrsunfall hat unser Forscherteam dokumentiert? Gerne geben wir Ihnen hierzu auch Informationen weiter, sofern diese nicht durch die Persönlichkeitsrechte Dritter geschützt sind. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir nur allgemeine Informationen zur Unfallstelle (z.B. Übersichtsaufnahmen) und zu Ihrer Person sowie zu Ihrem Fahrzeug an Sie geben dürfen. Hierdurch schützen wir auch Ihre Daten vor Zugriffen von Dritten. Des Weiteren können wir aus Datenschutzgründen nur bereits anonymisierte Fotos (also Fotos bei denen Kennzeichen, Gesichter etc. unkenntlich gemacht worden sind) herausgeben. Normalerweise führen wir die Anonymisierung erst durch, wenn alle für uns notwendigen Informationen von den Fotos entnommen wurden. Bei Bedarf können wir einzelne Akten vorziehen, aber wir sind nicht dazu in der Lage, sofort zu reagieren. Besonders eilige Anfragen verursachen bei uns zusätzliche Kosten, die wir dem Verursacher in Rechnung stellen müssen.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte schriftlich an uns. Hierfür können Sie entweder die E-Mail-Adresse unfallforschung@mh-hannover.de oder unsere Postanschrift verwenden (Medizinische Hochschule Hannover, OE 6209, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover). Die schriftliche Form ist erforderlich, damit wir nachvollziehen können, dass wir die Fotos auch an berechtigte Personen schicken. Daher verlangen wir auch von Rechtsanwälten die Vorlage der Vertretungsvollmacht und von Gutachtern den Auftrag bevor wir Informationen zur Verfügung stellen.