Mo, Di, Mi, Do. - 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr. - 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV)
Plastisch-rekonstruktive sowie ästhetische Eingriffe beseitigen körperwidrige Zustände. Bei medizinisch begründeter Indikation und gegebenem Krankheitswert besteht eine Leistungspflicht der GKV und PKV. In unseren Sprechstunden erheben wir einen gründlichen Befund und unterstützen Sie bei der Einholung einer Kostenübernahme durch Ihren Versicherer.