Anträge auf Bescheinigungen
Ansprechpartner:innen und Kontaktdaten
Die nach ÄApprO erforderlichen Nachweise über die Erbringung der Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5) und des Krankenpflegedienstes (§ 6) im Studierendensekretariat vorgezeigt haben (nicht im Studiendekanat!).
Der Nachweis ist über das studentische Postfach per E-Mail einzureichen an: info.studium@mh-hannover.de.
Erst dann kann die Äquivalenzbescheinigung beantragt werden.
Im Verlauf des Staatsexamen-Studienganges Medizin werden gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) die drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung abgelegt (M1, M2 und M3). Aufgrund des Modellcharakters des Medizinstudienganges an der MHH sind die Prüfungen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung (M1) in die Modulprüfungen des 1. und 2. Studienjahres integriert und in ihrer Gesamtheit äquivalent zum M1. Sie werden in der sog. `Äquivalenzbescheinigung´ nachgewiesen.
Sie benötigen die Äquivalenzbescheinigung für
- die Ableistung von Famulaturen nach § 7 ÄApprO,
- die Einteilung in Module ab dem 4. Studienjahr sowie
- die Anmeldung zum M2.
Die Ausstellung der Äquivalenzbescheinigung kann im Studiendekanat per E-Mail (s.u.) beantragt werden.
Sie erfolgt, sobald Sie
- alle Modulprüfungen des 1. und 2. Studienjahres bestanden und
- die nach ÄApprO erforderlichen Nachweise über die Erbringung der Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5) und des Krankenpflegedienstes (§ 6) im Studierendensekretariat vorgelegt haben (nicht im Studiendekanat!). Die Nachweise für Ausbildung in Erster Hilfe und den Krankenpflegedienst sind über das studentische Postfach per E-Mail einzureichen an: info.studium@mh-hannover.de.
Die Ausstellung der Äquivalenzbescheinigung beantragen Sie bitte wie folgt:
- an die E-Mail-Adresse: studiendekanat.bescheinigungen@mh-hannover.de
- unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer
Ausgabe der Dokumente per Postversand:
Bitte verfahren Sie dafür nach folgendem Muster - wir senden Ihnen dann Ihr/e Dokument/e zu:
- Bitte adressieren Sie einen DIN B4-Umschlag (Rückumschlag) an sich selbst.
- Bitte versehen Sie den Rückumschlag mit ausreichend Porto für ein „Einschreiben Standard“.
- Bitte stecken Sie den an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag in einen weiteren Umschlag und senden diesen an das
Studiendekanat der MHH
OE 9135 | Bescheinigungen
Carl-Neuberg-Str.1
30625 Hannover
Bitte unbedingt beachten: Nur Anträge mit ausreichender Frankierung auf dem Rückumschlag werden vom Dekanat bearbeitet!
In Absprache mit dem Landesprüfungsamt (LPA) ändert sich ab dem Anmeldezeitraum für die Herbstprüfung 2024 das Anmeldeverfahren für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („M2“).
Die bisher nötige Beantragung des Gesamtscheins beim Studiendekanat entfällt. Studierende, die alle nötigen Voraussetzungen erfüllen, beantragen die Prüfungszulassung zu den jeweiligen Stichtagen im Winter- und Sommersemester beim LPA. Dazu nötige Formblätter und Termine sind auf der Homepage des LPA abrufbar. Nach Anmeldung erfolgt der Austausch der Gesamtscheine direkt zwischen Studiendekanat und LPA.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: studiendekanat.bescheinigungen@mh-hannover.de
Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: Studiendekanat.Bescheinigungen@mh-hannover.de.
Ihren Antrag auf einen Leistungsnachweis in deutscher oder englischer Sprache richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: Studiendekanat.Bescheinigungen@mh-hannover.de.