Stipendiaten Promotion & PhD
Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag
Sollten Sie ein öffentlich finanziertes Stipendium erhalten (Promotion oder PhD), können Sie sich vom Verwaltungskostenbeitrag (75 Euro) befreien lassen. Reichen Sie dafür bitte neben dem Antrag auf Befreiung auch einen offiziellen Nachweis über das Stipendium beim Studierendensekretariat ein.