Tierschutz
Tierschutz unter Berücksichtigung des 3R-Prinzips (s.u.) ist eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche biomedizinische Forschung.
Die MHH verpflichtet sich zum Tierschutz auf höchstem Niveau.
Diese Verpflichtung wird durch die Mitarbeiter des Instituts für Versuchstierkunde und Zentralen Tierlaboratoriums sichergestellt.
Wir beraten Wissenschaftler bei der Planung, Antragsstellung und Durchführung von Tierversuchen.
Die Pflege und medizinische Versorgung der Tiere wird durch hochqualifizierte Tierpfleger und Tierärzte gewährleistet. Die Qualifikation der Mitarbeiter des ZTL und der MHH wird durch eine umfangreiche Aus-, Fort- und Weiterbildung erreicht.
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) stellen die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten mit Tieren dar.
Die praktische Umsetzung des Tierschutzes wird in der "3R-Regel" zusammengefasst (W.M. Russel und R.L. Burch, 1959)
- R eplacement: Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden,
- R eduction: Verringerung der Zahl der für Versuche genutzten Tiere,
- R efinement: Optimierung der angewandten Methoden, um die Belastungen für Tiere zu verringern.
Medizinische Hochschule Hannover hat unterschrieben:
Erklärung zur Unterstützung der Direktive 2010/63/EU