Aufgaben des Tierschutzbeauftragten
In der Versuchstierhaltung ist die oder der Tierschutzbeauftragte für die Umsetzung und Einhaltung des Tierschutzes verantwortlich. Sie oder er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei.
Diese speziellen Aufgaben sind:
- die Beratung der Antragsteller und Begutachtung von Neuanträgen für Tierversuchsvorhaben,
- die Abwicklung der Genehmigungsbeantragung von Tierversuchsvorhaben und Koordination mit der Aufsichtsbehörde (das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, LAVES),
- Vor, im und nach dem Versuch Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes,
- die Förderung der Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen,
- die Erstellung von statistischen Erhebungen über Tierversuche entsprechend den Auflagen des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen.