FAQ

Wie gehe ich an eine Promotion zum Dr. PH an der Medizinischen Hochschule Hannover heran?

Bereiten Sie eine Vorhabensbeschreibung (maximal zwei Seiten) vor und besprechen Sie diese mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer mit Public Health-Forschung an der MHH. Sollten Sie keine Person in diesem Bereich kennen, nutzen Sie bitte die Homepages der Institute z.B. im Zentrum für Öffentliche Gesundheitspflege. In Absprache mit dieser Hochschullehrerin/diesem Hochschullehrer arbeiten Sie ein maximal zweiseitiges Exposé für das Promotionsvorhaben (Beschreibung der Arbeit) aus. Dabei sind das Thema, die Zielsetzung, die geplanten Untersuchungen sowie die zu erwartenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse darzulegen und die gewählte Betreuungsperson sowie eine Zweitbetreuungsperson zu benennen.

Bitte geben Sie im Rahmen ihrer Beschreibung der Arbeit (sogennante Dissertationsanzeige) unbedingt die Art des Doktortitels Ihrer beiden Betreuungspersonen an. Dies ist erfahrungsgemäß nicht immer schnell ersichtlich und kann bei der Anmeldung zu erheblichen Verzögerungen führen.

Bei Fragen können Sie auch mit der studentischen Vertretung der Promotionskommission Kontakt aufnehmen, dies ist aktuell Herr Ronny Klawunn.

 

Wenn ich eine externe Dissertation anstrebe, brauche ich auch eine Betreuerin/einen Betreuer von der MHH?

Sie brauchen mindestens eine Betreuerin/einen Betreuer an der MHH für den Dr. PH. Informieren Sie sich hierzu gerne in der aktuellen Promotionsordnung, §5, Nummer (4).

 

Ich habe Betreuende gefunden und eine Dissertationsanzeige im Promotionsbüro eingereicht. Was passiert nun?

Ihre Dissertationsanzeige wird von der Promotionskommission formell überprüft. Hierbei wird auf Kohärenz und Umsetzbarkeit, formelle Abschlüsse der Bewerbenden sowie die Verortung Ihrer Dissertation innerhalb akademischer Strukturen geachtet. Nach Annahme des Vorhabens erhalten Sie vom Promotions- und Studienbüro der MHH alle notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation an der Hochschule.

 

Ich habe vom Promotionsbüro ein Studienheft erhalten. Was hat es damit auf sich?

Das Studienheft dient der Dokumentation aller Nachweise über die Betreuung und curricularer Leistungen, die laut §6, Nummer (2), Satz 2 im Verlauf des Promotionsprojektes anfallen. Hierzu zählen der Nachweis über die Teilnahme an:

  • 12 institutsinternen oder übergreifenden Public Health-relevanten Vorträgen,
  • 2 Public Health-relevanten Seminaren am Zentrum für Öffentliche Gesundheitspflege der MHH oder vergleichbaren Einrichtungen,
  • 10 Terminen im Doktorandenkolloquium des Zentrums für Öffentliche Gesundheitspflege der MHH und
  • einem oder mehreren Soft- Skill-Kursen von insgesamt mindestens 20 Stunden.

Die Veranstaltungen sollten in der Regel an der MHH besucht werden.

 

Wenn ich meine Dissertationsschrift einreiche (Promotionsgesuch), muss ich alles zusammen übersenden oder kann ich Unterlagen nachreichen?

Bitte unbedingt alles zusammen einreichen. Nachreichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

 

Wenn ich meine Dissertationsschrift drucken lasse, muss der Druck einseitig sein oder kann ich auch zweiseitig drucken lassen?

Sie können Ihre Schrift gerne doppelseitig drucken lassen. Das spart Ihnen Geld, der Umwelt Papier und dem Promotionsbüro sowie der Bibliothek Platz.

 

Ich habe das Promotionsgesuch vollständig im Promotionsbüro eingereicht. Wie geht es nun weiter?

Die Vollständigkeit der Unterlagen wird vom Promotionsbüro geprüft und der Promotionskommission zugeleitet. Die Kommission benennt eine Person für ein Drittgutachten, welches die Perspektiven der Erst- und Zweitgutachten fachlich ergänzt. Darüber hinaus wird ein Mitglied der Kommission bestimmt, das die Sitzungsleitung der Disputation/Verteidigung innehaben wird. Nun folgen drei Schritte:

  • Begutachtung: Die Betreuenden bzw. Gutachtenden schreiben ein Gutachten und vergeben eine Benotung. Sie werden vom Promotionsbüro informiert, wenn alle Gutachten vorliegen und wer die Drittgutachterin/der Drittgutachter sowie die Vorsitzende/der Vorsitzende ist. Nun suchen Sie gemeinsam mit diesen vier Personen einen Termin für die Disputation/Verteidigung.
  • Disputation (Verteidigung): In der Disputation stellen Sie Ihr Promotionsvorhaben in einer 30-minütigen Präsentation vor. Es folgen Fragen von den Gutachtenden sowie ggf. aus dem Publikum. Im Anschluss legen die Gutachtenden eine Note für die mündliche Prüfung fest.
  • Festlegung der Gesamtnote: Die Prüfungskommission erhält einen Einblick in die Gutachten und Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistung und legt die Gesamtbewertung des Promotionsvorhabens fest. Diese wird den Promovierenden vom Promotionsbüro mitgeteilt.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich immatrikuliert sein?

Grundsätzlich gilt, dass Promovierende über den gesamten Zeitraum des Promotionsprojektes eingeschrieben sein müssen – dies gilt explizit auch für die Wartezeit zwischen Einreichung des Promotionsgesuchs und Verteidigung der Arbeit. Die ordentliche Exmatrikulation findet durch die MHH statt.

 

Wann ist das Promotionsvorhaben komplett abgeschlossen und was muss nach der Mitteilung der Gesamtnote stattfinden?

Laut Prüfungsordnung, §13 - Veröffentlichung, muss die Dissertationsschrift der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dies muss spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung durch Abgabe der finalen Dissertation in digitaler Form sowie von fünf Druckexemplaren in der MHH-Universitätsbibliothek erfolgen, da sonst die Prüfungsleistung erlischt.