Gender- & Diversityportal
Von jeher und in allen Kulturen der Welt gehört es zum Ethos der helfenden Berufe, Hilfe ohne Ansehen der Person Teil werden zu lassen. Ärztliches, therapeutisches und pflegerisches Handeln muss sich immer am Wohl der Patient_innen ausrichten.
Die Medizinische Hochschule Hannover und jede_r einzelne Mitarbeiter_in übernehmen eine besondere Verantwortung für die Menschen, die sich Ihnen anvertrauen. Durch aktives Gender & Diversity Management wird diese Verantwortung unterstützt und gestärkt. Die MHH hat bereits 2012 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Gender und Diversity Strategie erarbeitet.
English information:
In 2012 a group of experts at Hannover Medical School under the head of the gender equality officer and supported by a small fund from Lower Saxony's Ministry of Science and Culture developped a strategy paper on Gender and Diversity. Based on the ethics not only for physicians but for all health care professionals it was commonly agreed that MHH should install and explicitely commit to a Gender and Diversity Strategy.
As Categories of Diversity for MHH's strategy were adopted the six discriminating features of the German Federal Antidiscrimination Act (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)): Age, Disability (according to the WHO definition), Ethnic Background, Gender (as a cross cutting category), Religion/Philosophy of Life and Sexual Orientation/Identity. As additional, equally important categories were accepted: Family Situation, especially Parenthood, and Social Status.
A couple of measures have been proposed to ensure a discrimination free culture for work and study at the university, some of which could already be translated into reality. For example there has been established this website, where to find relevant literature as well as information on guidance centres for the different categories of diversity inside and outside MHH. Also Guidelines for responding to sexualised discrimination an violence at MHH have been adopted by the Senate of the university. Already in 2013 MHH signed as a member of the Charter of Diversity (Charta der Vielfalt), a coalition of German organisations and companies supporting diversity.
Geschlechtervielfalt an Hochschulen
Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist daher auch für trans* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wegweisend.Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist daher auch für trans* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wegweisend.
Die bukof hat nun Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen erarbeitet mit dem Ziel Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken.
Außerdem finden Sie hier das Juristisches Kurzgutachten von Dr. jur. Louis Kasten für die Universität Kassel vom 16.10.2019 zur Bedeutung der ‚Dritten Option‘ in der Universität. Es handelt vom Abbau von Diskriminierungen nicht-binärer und binärer inter- und transge-schlechtlicher Personen.
"Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt.
Verankert im AGG sind auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr. Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine Umsetzung von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sicherstellen soll, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten." (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2010)
Liebe Kolleg:innen,
um die Medizinische Hochschule Hannover diskriminierungsfreier und geschlechtergerechter zu gestalten, hat das Gleichstellungsbüro in Abstimmung mit dem Präsidium einen Leitfaden für diskriminierungsfreies Schreiben erarbeitet. In diesem Leitfaden wird erklärt, was "Gendern" eigentlich bedeutet, was das AGG damit zu tun hat, wie diskriminierungsfreies Schreiben im Alltag funktionieren kann und wo die MHH diese Ansätze auch bereits umsetzt. Den Leitfaden können Sie sich hier ganz bequem herunterladen.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Viel Spaß beim Lesen und Ausprobieren!