Häufig gestellte Fragen von Studierenden des B.Sc. Hebammenwissenschaft
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns immer Ihre aktuellen Kontaktdaten mitteilen.
Wenn Sie Ihre Adresse bzw. Ihren Namen ändern, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren neuen Kontaktdaten und ggf. Heiratsurkunde an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de mit Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de in CC.
Der AStA ist das ausführende Organ des Studierendenparlaments der MHH. Der AStA hat die Aufgabe, sich für alle an der MHH eingeschriebenen Studierenden und ihre Bedürfnisse einzusetzen. Er veranstaltet viele Treffen, Partys und andere Veranstaltungen auf dem Campus. In der Regel stehen die studentischen Vertreter*innen in engem Kontakt mit diesem Gremium und sprechen für ihre Kommiliton*innen.
Wenn Sie an den Sitzungen und/oder Diskussionen teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an info@mhh-asta.de, um Kontakt aufzunehmen, und/oder besuchen Sie die Website www.mhh-asta.de für weitere Informationen.
Informationen zum betriebsärztlichen Dienst der MHH finden Sie auf der Webseite: www.mhh.de/betriebsaerztlicher-dienst
z. B. für. Beratung, Grippeschutzimpfung, ...
Informationen für Studierende aller Fakultäten der Medizinischen Hochschule
Die MHH bietet den Studierenden einen Zugang zur Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannover, die verschiedene E-Books, Zugang zu Datenbanken, Zeitschriften, Artikeln und eine webbasierte Literaturverwaltungssoftware anbietet.
Für den Zugang zur elektronischen Bibliothek benötigen Sie eine Hannoversche Online Bibliothek SYstemnummer (= HOBSY-Nummer), die auf der Rückseite Ihres Studentenausweises aufgedruckt ist.
Nach zwei Jahren muss der Bibliothek ein Immatrikulationsnachweis vorgelegt werden. Hierfür werden Sie zu diesem Zeitpunkt eine E-Mail der Bibliothek erhalten.
- Bitte laden Sie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie
- eine Kopie eines Ausweises mit gültiger Adresse an die Bibliothek weiter (siehe Kontakt der Bibliothek).
Eine Anleitung, wie Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen können, finden Sie oben auf dieser Webseite und in Ihrem Studierendenhandbuch. Weitere Informationen zur MHH-Bibliothek und eine Anleitung zur Änderung Ihres Passworts finden Sie ebenfalls im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS).
Tutorials der Bibliothek
Die Bibliothek bietet auf ihrer Website Informationsseite für Studierende, einen Fragen & Verstehen Bereich mit hilfreichen Tutorials, z.B. zur Literaturrecherche an.Die MHH-Bibliothek bietet Tutorials zur Literaturrecherche an.
Bitte beachten Sie unbedingt immer das Corporate Design der MHH!
Informationen erhalten Sie unter Styleguide der MHH auf der Website der Zentralen Forschungswerkstätten finden.
MHH-Logos, Word- und PowerPoint-Vorlagen in deutscher und englischer Sprache für PC und Mac sind auf Anfrage bei den Digitalen Medien erhältlich - Mail an: digitale-medien@mh-hannover.de
Bitte verwenden Sie je nach Sprache Ihrer Arbeit das deutsche (Medizinische Hochschule Hannover) oder englische (Hannover Medical School) Logo.
Nach erfolgreichem Abschluss oder bei Abbruch des Studiums, füllen Sie bitte online das Formular zur Exmatrikulation und setzen sich ebenfalls mit Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de in Verbindung, falls mit der Studiengangsbetreuung nichts anderes abgesprochen ist.
Die "Grundsätze der Medizinischen Hochschule Hannover zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" sind für alle Studierenden der MHH verbindlich. Sie sind unter diesem Link auf der E-Learning-Plattform ILIAS unter "Prüfungen" zu finden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Website: Gute wissenschaftliche Praxis an der MHH.
Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle Ombudswesen der MHH
Eine Anleitung zum Herunterladen einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung finden Sie im Studierendenhandbuch (auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS)
Auch hier finden Sie eine Anleitung: IT-Services für Studierende der MHH
Bitte besuchen Sie die Website des International Office
Der ASTA stellt Informationen über den internationalen Studierendenausweis ISIC auf seiner Webseite zur Verfügung: www.mhh-asta.de/studium/bescheinigungen-ordnungen
ISIC bietet eine Reihe von internationalen Ermäßigungen für Studierende und ist ein offizieller Nachweis für den Studierendenstatus in der ganzen Welt. Mehr Informationen finden Sie hier: www.isic.de
Im Krankheitsfall
Bitte lesen Sie Studien- und Prüfungsordnung, .
§16 Im Krankheitsfall ist ein ärztliches oder auf Verlangen ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Atteste sind spätestens am dritten Werktag nach dem versäumten Prüfungstermin bei der Studiengangskoordination einzureichen.
Sobald Sie erkrankt sind melden Sie dies bitte unverzüglich und immer
per E-Mail an Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de.
Wiederholen von Prüfungsleistungen und Abschlussprüfungen
siehe Studien- und Prüfungsordnung, §14, §15
Nicht bestandene Prüfungen können jeweils zweimal wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung der staatlichen Prüfung wird geregelt in § 36 HebStPrV.
Auf der Homepage des Familienservice der MHH finden Sie zahlreiche Angebote für Studierende mit Kind zu folgenden Themen:
- MensaCard Kids
- Lernsamstage mit Kinderbetreuung
- Eltern-Kind-Raum für Studierende
- Eltern-Kind-Treffen
- Vernetzung "Studis mit Kind"
- Unterstützungsmöglichkeiten an der MHH
- Studierendenwerk Hannover
- Regionale und überregionale Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Sie während Ihres Studiums schwanger werden, lesen Sie bitte die Informationen zu Schwangerschaft/Mutterschutz auf der Homepage des Studierendensekretariats der MHH.
Zudem muss die dort abrufbare
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft und Stillzeit im Studium ausgefüllt werden.
Weitere Informationen für Studierende mit Kind an der MHH erhalten Sie unter Studieren mit Kind, und beim Familienservice der MHH .
Vorgehen Schwangerschaft und Mutterschutz
1. Meldung (inkl. Nachweis) beim / Beratung durch Studierendensekretariat, E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
2. Antrag auf Beurlaubung oder Beratungsgespräch Jahrgangsbetreuer_in mit Planung des weiteren Studiums, Mail: Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de
3. Wenn Sie das Studium während der Schwangerschaft fortsetzen möchten, muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch die Lehrverantwortlichen erfolgen.
4. Scan der ausgefüllten Checkliste an das Studierendensekretariat
5. Wenn Sie schwanger sind und Studien- und Prüfungsleistungen während des Mutterschutzes (in der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung) erbringen wollen, müssen Sie dies in der Checkliste ankreuzen um auf die Wahrnehmung der Mutterschutzfristen zu verzichten:
Mit dem Angebot der Psychosozialen Beratung (PSB) haben Studierende die Möglichkeit, in einem vertraulichen Gespräch mit einer neutralen Person über sich, ihre Situation und ihre Probleme und ggf. über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
Weitere Informationen und Kontakt auf dieser Website.
Sie erhalten rechtzeitig nähere Informationen zur Rückmeldung per E-Mail durch das Studierendensekretariat.
Um Ihr Studium fortsetzen zu können, müssen Sie sich innerhalb der folgenden Fristen für das nächste Semester zurückmelden:
- Sommersemester: 15.01. - 07.02.
- Wintersemester: 15.06. - 07.07.
Weitere Informationen auf der Homepage des Studierendensekretariats/Rückmeldung.
Sie melden sich zurück, indem Sie den vollständigen Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto der Medizinischen Hochschule Hannover überweisen.
Studierende des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft zahlen die regulären Semestergebühren.
Diese setzten sich wie folgt zusammen:
- Studentenwerksbeitrag
- Studierendenschaftsbeitrag (AStA)
- Verwaltungskostenbeitrag
- Semesterticket der Bahnbetriebe
Auf der Homepage des Studierendensekretariats finden Sie die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags.
Ihre Rückmeldung für das nächste Semester erfolgt, indem Sie den vollständigen Semesterbeitrag auf das Konto der Medizinischen Hochschule Hannover überweisen.
Offizielle Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung
(hier Version: Februar 2021)
§ 7 Staatliche Prüfung
(1) Auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss entscheiden die Vorsitzenden, ob die Studentin oder der Student zur staatlichen Prüfung zugelassen wird.
(2) Die staatliche Prüfung besteht aus einem mündlichen, einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
(3) Die Zulassung zur staatlichen Prüfung erfolgt gemäß § 18 HebStPrV.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- Der erfolgreiche Abschluss der im Studienverlaufsplan für die Semester 1 bis 5 angegebenen Module und
- Die Vorlage des Tätigkeitsnachweises für die praktische Prüfung nach § 12 HebStPrV über die erfolgte Durchführung der in Anlage 3 HebStPrV aufgeführten Tätigkeiten.
(3) Die mündlichen und schriftlichen Prüfungen werden an der Medizinischen Hochschule Hannover abgelegt. Die Entscheidung über den Prüfungsort und die Prüfungsart des praktischen Prüfungsteils erfolgt unter Beachtung des § 29 HebStPrV durch den Prüfungsausschuss für die staatliche Prüfung.
(4) Gemäß § 25 Absatz 1 HebG werden die Modulprüfungen der staatlichen Prüfungen in den letzten beiden Studiensemestern durchgeführt.
Die staatliche Prüfung mit ihrem schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil entspricht den studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen folgender Module:
- Die mündliche Prüfung erfolgt als studienbegleitende Prüfung im Modul „Professionelle Verantwortung und Kooperation“ (Semester 6)
- Die schriftliche Prüfung erfolgt als studienbegleitende Prüfung im Modul „Reflexion und Fallverstehen II“ (Semester 6)
- Die praktische Prüfung erfolgt im Modul „Praxismodul 7“ (Semester 7)
(5) Für die mündliche Prüfung gelten insbesondere die §§ 24 bis 27 HebStPrV.
(6) Für die praktische Prüfung gelten insbesondere die §§ 28 bis 33 HebStPrV.
(7) Für die schriftliche Prüfung gelten insbesondere die §§ 21 bis 23 HebStrPrV.
(8) Für die Durchführung der staatlichen Prüfung ist der Prüfungsausschuss nach § 6 verantwortlich.
(9) Der Bachelorabschluss kann nicht ohne das Bestehen der staatlichen Prüfungsteile erfolgen.
§ 14 Wiederholung der staatlichen Prüfung
Die Wiederholung der staatlichen Prüfung wird geregelt in § 36 HebStPrV.
Ihr Studierendenausweis und Ihr Bibliotheksausweis sind für die gesamte Dauer Ihres Studiums gültig, solange Sie die Semestergebühren bezahlen.
Sie können Ihren Studierendenausweis einige Tage nach Zahlungseingang der Semestergebühren jedes Semester am Automaten vor dem Studierendensekretariat (Gebäude J1, Ebene S0, Raum 1460) aktualisieren.
Bei Verlust wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat unter info.studium@mh-hannover.de .
Webseite des Studierendensekretariats: www.mhh.de/studierendensekretariat
Lehrgebäude J1, ErdgeschossS0, Raum 1460
Kontakt: Anfahrt, Ansprechpersonen und Öffnungszeiten
E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
Jede Kohorte wählt zu Studienbeginn zwei Studierendenvertreter*innen, die Sie im Studienkommission, Prüfungskommission und Zulassungskommission vertreten.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein solches Amt bewerben.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hebammenstudiengang.BSc@mh-hannover.de.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.mhh.de/studiendekanat
IT-Dienste für Studierende
Das Studierendensekretariat bietet zahlreiche Informationen unter IT-Dienste für Studierende.
Bitte informieren Sie sich auch unter IT-Services für Studierende.
Bitte kontaktieren Sie unseren Technischen Support, wenn Sie beispielsweise Probleme mit dem Login ins E-Mail-Postfach haben:
MHH IT Service (MIT - ehemals ZIMt)
Webseite: www.mhh.de/mit
E-Mail: IT-Service@mh-hannover.de
Telefon: 0049 511 5327777
ILIAS (E-Learning)
Bei Problemen mit ILIAS kontaktieren Sie bitte das E-Learning Team:
E-Mail: eLearning@mh-hannover.de
Studierende können innerhalb des Rückmeldezeitraums eine Beurlaubung für das nächste Semester beantragen.
In diesem Fall können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Dies kann beantragt werden bis zum
- 7. Februar für das Sommersemester
- 7. Juli für das Wintersemester
Antrag Beurlaubung
Um sich beurlauben zu lassen, muss innerhalb des Rückmeldezeitraums der "Antrag auf Beurlaubung" und eine aussagekräftige Begründung gemäß der Immatrikulationsordnung der MHH beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Eine Beurlaubung gilt nur für volle Semester, nicht rückwirkend und ist in der Regel nur für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.
Semestergebühren während der Beurlaubung
Während der Beurlaubung ist lediglich der Beitrag für das Studentenwerk (ca. 76€, Stand 02.2023) fällig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite Gebühren/Beurlaubung.
Weitere Informationen des Studierendensekretariats :
www.mhh.de/studierendensekretariat/beurlaubung
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung
§25 Beurlaubung
Studierende des Bachelorstudienganges Hebammenwissenschaft können sich auf eigenen Antrag, entsprechend den Gründen, die in der Immatrikulationsordnung der MHH genannt sind, beurlauben lassen.
Als zusätzlicher Beurlaubungsgrund kann eine fachbezogene Fort- und Weiterbildung in einer akademischen gesundheitswissenschaftlichen Einrichtung im In- und Ausland anerkannt werden.
Eine Beurlaubung ist für das erste Fachsemester nicht möglich und ist erst nach Erreichen von 30 LP aus den Pflichtmodulen möglich.
Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und grundsätzlich nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig.
Während der Beurlaubung ist das Absolvieren von Prüfungsleistungen nicht möglich.
Bitte benutzen Sie zur Kommunikation während Ihres Studiums ausschließlich Ihren studentischen E-Mailaccount.
Auf Ihr MHH Postfach können Sie außerhalb der MHH mit einem Internet-Browser über die Adresse: https://webmail.mh-hannover.de/owa/ zugreifen.
Eine Anleitung zur Benutzung des E-Mail-Postfachs StudMail finden Sie beim Studierendensekretariat unter IT-Dienste.