Qualitätssicherung (QS)
Um die Sicherheit der Patienten und Patientinnen und eine medizinische Behandlung nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gewährleisten und in der fachlich gebotenen Qualität erbringen zu können, müssen Krankenhäuser an Verfahren der Qualitätssicherung teilnehmen.
Die MHH ist als ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus gesetzlich dazu verpflichtet, sich an der Externen Qualitätssicherung gem. §§ 135a ff. SGB V zu beteiligen.
Ziel der EQS ist die konsequente Verbesserung der Behandlungsqualität für die Patienten- und Patientinnen, indem medizinische Leistungen gemessen und vergleichbar gemacht werden.
Als Patient_in finden Sie weiterführende Informationen zur Datenerhebung zu den einzelnen Verfahren hier unter 'Weiterführende Informationen'.
Der Gesetzgeber hat hierfür den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch legitimiert.
Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an die Externe Qualitätssicherung.
Folgende Richtlinien (gem. § 137 SGB V) regeln derzeit die Externe Qualitätssicherung in der Krankenversorgung:
plan. QI-RL – Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
DeQS-RL – Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
QFD-RL – Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie
Anhand festgelegter Qualitätsindikatoren werden die gemessenen medizinischen Leistungsdaten analysiert. Auf Bundesebene nimmt diese Aufgabe das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) in Berlin wahr. Auf Landesebene wird das Verfahren seit dem 01.01.2020 von der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung (LAGN QSmV) betreut.
Kernelement des Verfahrens der Externen Qualitätssicherung (EQS) ist ein Stellungnahmeverfahren, mit dessen Hilfe valide und vergleichbare Erkenntnisse zur Versorgungsqualität ermittelt werden können. Mittels Zielvereinbarungen wird die Versorgungsqualität gesichert und bei Bedarf auch verbessert.
Die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich analysierten strukturierten Daten zur Qualitätssicherung und -verbesserung veröffentlichen wir jährlich im Qualitätsbericht.
Kontakt: Für Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns über: eqs@mh-hannover.de