Schutzrechte
Informationen für MHH-Mitarbeiter:innen und Unternehmen
Die MHH hat einen großen Wissensschatz und verfügt über eine große Anzahl von Patenten. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Thema Erfindungen und Schutzrechte.
Für Unternehmen
Die MHH ist stark in der Forschung, vor allem in ihren Schwerpunkten Transplantations- und Stammzellforschung/Regenerative Medizin, Infektions- und Immunitätsforschung und Biomedizinische Technik und Implantatforschung.
Als Teil des Ressorts Forschung und Lehre sind wir bestens mit den Instituten und Kliniken vernetzt und bieten Suchenden aus der Wirtschaft Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den Expert:innen der MHH.
Nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu uns auf.
Stabsstelle Forschung - Wissen - Translation - Transfer (FWT2)
Regelmäßig laden wir zu Networking-Events mit spannenden Themen der Gesundheitswirtschaft ein. Kommen Sie vorbei und lernen Sie unsere Lebenswissenschaftler:innen und Expert:innen der MHH persönlich kennen.
Alle Termine finden Sie auf unserer Qualifizierungs- und Veranstaltungsseite.
Für Erfinder:innen der MHH
Sie sind Mitarbeiter:in der MHH und haben eine Verwertungsidee? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Stabsstelle Forschung - Wissen - Translation - Transfer, OE 9110
Dipl. Soz.- Wiss. Christiane Bock von Wülfingen | Tel.: +49 511 532-7902 | fwt2-wtt@mh-hannover.de
Sie haben bereits eine Erfindung gemacht? Hier die nächsten Schritte:
1. Füllen Sie das Erfindungsmeldungs-Formular aus und senden Sie es an die Rechtsabteilung (OE 0400) der MHH. Das Erfindungsmeldungs-Formular können Sie hier herunterladen: Erfindungsmeldung | Notification of Invention
ACHTUNG: Erfindungsmeldungen müssen unbedingt vor der wissenschaftlichen Publikation getätigt werden, da nach einer Veröffentlichung keine Patentanmeldung mehr möglich ist.
2. Sobald die Erfindung bei der Rechtsabteilung eingegangen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung und eine Kopie der Erfindungsmeldung wird an Ascenion zur Prüfung weitergeleitet.
3. Ascenion bewertet die Erfindung im Hinblick auf die Patentierbarkeit und die Aussicht auf eine wirtschaftliche Verwertung und spricht eine Empfehlung an die Rechtsabteilung aus, ob die MHH die Erfindung in Anspruch nehmen soll. Für die Bewertung steht Ascenion mit Ihnen als Erfinder in engem Austausch.
4a. Wenn die MHH Ihre Erfindung freigibt, können Sie ein Patent auf eigene Kosten anmelden und die MHH hat keine Rechte hieran.
4b. Wenn die MHH Ihre Erfindung in Anspruch nimmt, wird der Anmeldeprozess in Zusammenarbeit mit einem externen Patentanwalt gestartet. Die Anmeldekosten übernimmt die MHH. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ist die Erfindung geschützt (rückwirkend, wenn das Patent erteilt wird).
5. Ist das Patent angemeldet, kümmert sich Ascenion um die Verwertung, z.B. durch Lizensierung an Unternehmen, Vereinbarung einer Industriekooperation oder innerhalb einer Ausgründung aus der MHH.
Wichtig: Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit einer Erfindung werden von allen Beteiligten streng vertraulich behandelt.
Wenn Sie Fragen zum Thema Erfindungsmeldung haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Stabsstelle Forschung - Wissen - Translation - Transfer (FWT2)
- Ein Patent ist in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für die Kommerzialisierung einer Erfindung. Durch ein Patent wird ein Vorsprung von bis zu 20 Jahren gegenüber der Konkurrenz sichergestellt. Durch die Kommerzialisierung und anschließenden Marktzugang einer Erfindung, kommt eine Innovation schließlich auch den Patient:innen zugute.
- Wenn eine Erfindung durch die MHH in Anspruch genommen wird, trägt sie sämtliche Kosten für den Anmeldeprozess sowie die Aufrechterhaltung. Geht ein Patent in die Verwertung, erhalten Erfinder:innen 30% etwaiger Bruttoeinnahmen.
- Möchte ein/e Erfinder:in das Patent in Form eines Startups verwerten, wird dies berücksichtigt und eine faire Einigung mit den Gründern getroffen.
- Anrecht auf Erhalt von 30% der Bruttoeinnahmen eines Patentes
- Aufgrund des Arbeitnehmererfindergesetzes sind Mitarbeiter:innen der MHH dazu verpflichtet ihre Erfindungen der Rechtsabteilung (OE 0400) der MHH schriftlich mitzuteilen. Formulare: Erfindungsmeldung | Notification of Invention
- Es obliegt der Rechtsabteilung der MHH als verantwortliche Stelle zu prüfen, ob eine Erfindung im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit oder dienstlichen Erfahrung steht.
- Bei Diensterfindungen hat die MHH die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme der Erfindung selbst Inhaber der Schutzrechte und Vertragspartner des jeweiligen Lizenznehmers zu werden.
Kontakt
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