Studieren ohne Abitur
An der MHH gibt es mehrere Möglichkeiten, sich auch ohne Abitur für ein grundständiges Studium (Human- und Zahnmedizinstudium) zu bewerben (gemäß § 18 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHG)):
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- Bestimmte Art einer Fachhochschulreife (≠ Fachabitur)
► Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Allgemeine Informationen zum Studieren ohne Abitur finden Sie unter dem folgenden Link.
Die Bewerbung erfolgt deutschlandweit zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart), eine Direktbewerbung an der MHH für das 1. Semester ist nicht möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Studienplatzvergabe finden Sie auf unserer Unterseite Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester für Human- oder Zahnmedizin.
Nähere Informationen zu
aufgrund beruflicher Vorbildung gem. § 18 Abs. 4 S.1 NHG
- Meisterprüfung
- Staatlich geprüfte Techniker_in oder Betriebswirt_in
- Fortbildung gem. §§ 54, 53 BerufsbildungsG oder §§ 42, 42a HandwerksO mit 400 Unterrichtsstunden
- Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit 400 Unterrichtsstunden
- Fachschulabschluss entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen” (Nds. MBl. 2010 S. 516) – gilt für Fachbereich Sozialwesen, Wirtschaft, Technik, Gestaltung, Agrarwirtschaft
- Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
Weitere Informationen zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung finden Sie hier.
- Fachabitur im Bereich Gesundheit
- aufgrund beruflicher Vorbildung
- dreijährige einschlägige Berufsausbildung* + 3 Jahre Berufsausübung (Vollzeit). Nähere Informationen finden Sie hier.
- nach beruflicher Vorbildung und fachbezogener Prüfung (Immaturenprüfung). Nähere Informationen finden Sie entweder auf den Seiten von Studieren in Niedersachsen oder vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).
- Die Immaturenprüfung ermöglicht auch den Zugang zum Bachelorstudium Hebammenwissenschaft.
- nach 2 Semestern Studium des gleichen Studiengangs mit entsprechenden Leistungen an einer anderen Hochschule, auch bei nicht einschlägiger fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung.
* Eine verkürzte Ausbildungsdauer ist hierbei nicht von Belang, da es auf die reguläre Ausbildungsdauer ankommt.
- mit einschlägiger Fachrichtung (Achtung: eine allgemeine Fachhochschulreife wird nicht gewertet):
- Fachoberschule Gesundheit mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Gesundheit und Pflege mit Schwerpunkt Gesundheit*
- Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen mit Schwerpunkt Gesundheit*
- nach 2 Semestern Studium im gleichen Studiengang mit entsprechenden Leistungen an einer anderen Hochschule, auch bei nicht einschlägiger fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung
- wenn Vor- oder Zwischenprüfungen im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule bestanden wurden
* Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass eine Fachhochschulreife, die außerhalb Niedersachsens erworben wurde, für eine Zulassung zum Studium gilt. Dafür müssen die Voraussetzungen (Gesamtstunden) und Inhalte der Fächer der Fachhochschulreife für Gesundheit, Gesundheit- und Soziales, Gesundheit und Pflege oder Sozial- und Gesundheitswesen, jeweils mit dem Schwerpunkt Gesundheit, gleichwertig mit der aus Niedersachsen sein.